Landwirtschaft | Grosse Unterschiede bei wöchentlicher Arbeitszeit
Keine Mindestnormen in der Landwirtschaft
Zwischen 50 und 66 Stunden beträgt die maximale Wochenarbeitszeit in der Landwirtschaft, die Löhne liegen teilweise unter 3000 Franken pro Monat - je nach Kanton. Eine Standesinitiative des Kantons Genf zur Einführung nationaler Mindestnormen scheiterte 2015 in beiden Kammern.
Nach dem Ständerat sprach sich im März 2015 auch der Nationalrat gegen Mindestlöhne und landesweite Normalarbeitsverträge in der Landwirtschaft aus. Er lehnte eine Standesinitiative des Kantons Genf einstimmig ab. Die Mehrheit war der Meinung, dass die Verhältnisse in der Schweizer Landwirtschaft zu unterschiedlich seien. Ausserdem gebe es Instrumente gegen missbräuchlich tiefe Löhne.
Der Genfer Normalarbeitsvertrag sieht einen Mindestlohn von 3300 Franken für unqualifizierte Arbeitskräfte vor; in anderen Kantonen ist er wesentlich tiefer. Mit der Initiative sollte unter anderem die Benachteiligung der Genfer Landwirtschaftsbetriebe beseitigt werden.
Auch bei der wöchentlichen Arbeitszeit gibt es grosse Unterschiede: In Genf etwa sind 45 Wochen-Stunden die Norm, im Kanton Glarus müssen Angestellte auf Bauernbetrieben pro Woche bis zu 66 Stunden arbeiten. Die Arbeitsgemeinschaft Berufsverbände Landwirtschaftlicher Angestellter (ABLA) fordert seit Jahren eine maximale Wochenarbeitszeit von 50 Stunden.
Die Dachorganisation der kantonalen Berufsverbände der landwirtschaftlichen Angestellten setzt sich zurzeit im Kanton St. Gallen, wo einer neuer Normalarbeitsvertrag zur Diskussion steht, für diese Regelung ein.
Der Vorschlag des St. Galler Bauernverbands (SGBV) sieht vor, dass in Betrieben mit Tierhaltung eine maximale Wochenarbeitszeit von 52,5 Stunden gelten soll und in Betrieben ohne Tierhaltung 49,5 Stunden. Neu sollen die Pausen nicht mehr wie bisher als Arbeitszeit gerechnet werden. Die erste Verhandlungsrunde zwischen dem SGBV und den Sozialpartner ist gescheitert.
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