Einbürgerung | Respekt vor verfassungsrechtlicher Gleichstellung verletzt
Kein roter Pass nach verweigertem Handschlag
Ein in Lausanne lebendes Ausländer-Paar, das beim Einbürgerungsgespräch den Handschlag verweigert hatte, erhält den Schweizer Pass definitiv nicht. Zwei Rekurse gegen diesen Entscheid wurden zurückgezogen, wie Keystone-SDA erfuhr.
Die Stadt Lausanne sei vor einigen Wochen vom Gericht darüber informiert worden, dass die Rekurse zurückgezogen worden seien, sagte FDP-Stadtrat Pierre-Antoine Hildbrand am Dienstag auf Anfrage der Agentur Keystone-SDA. Damit sei der Entscheid definitiv.
Das Paar hatte letztes Jahr das Schweizer Bürgerrecht beantragt. Beim Gespräch mit der Einbürgerungskommission wollte es aber den Mitgliedern des jeweils anderen Geschlechts die Hand nicht geben.
Dies war einer der Gründe, weshalb die Stadt im August 2018 entschieden hat, dass das Paar die Voraussetzungen für die Einbürgerung nicht erfüllt. Laut der Stadtregierung verletzte die Haltung der beiden Personen den Respekt vor der in der Verfassung verankerten Gleichstellung.
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