Kindergeld | Branchen abhängig
Kantone sollen Beiträge für Familienzulagen selber regeln
Die Kantone sollen weiterhin selber entscheiden, ob sie einen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen einführen wollen. Die Sozialkommission des Ständerats (SPK) hat sich gegen ein Obligatorium ausgesprochen.
Mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie, eine Motion von Isidor Baumann (CVP/UR) abzulehnen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Baumann argumentiert, dass zwischen den Beitragssätzen der verschiedenen Familienausgleichskassen in den Kantonen erhebliche Unterschiede bestünden.
Die Spannweite liegt zwischen 0,1 Prozent und 3,36 Prozent des AHV-pflichtigen Lohns. Besonders hoch sind die Beiträge in Branchen mit tiefen Löhnen und einem hohen Anteil an Müttern. Tief sind die Beiträge an die Familienausgleichskassen in Branchen, in welchen viele gut verdienende Männer versichert sind.
Mit einem obligatorischen Lastenausgleich will Baumann eine faire Verteilung der Belastung erreichen. 16 Kantone haben bereits einen Lastenausgleich eingeführt. In zehn Kantonen sei die Einführung notwendig, schreibt Baumann in der Motion.
Die Mehrheit der Kommission sieht jedoch keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf Bundesebene. Sie will die Kompetenz zur Einführung eines Lastenausgleichs bei den Kantonen belassen.
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