Finanzausgleich | Kantone schielen auf bei Systemwechsel frei werdende Bundesgelder

Weniger Geld für Nehmerkantone

Finanzausgleich. Gemäss der Stellungsnahme der Konferenz der Kantonsregierungen sollen die ressourcenschwachen Kantone auf eine im Gesetz garantierte Mindestausstattung von 86,5 Prozent des Durchschnitts aller Kantone zählen können.
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Finanzausgleich. Gemäss der Stellungsnahme der Konferenz der Kantonsregierungen sollen die ressourcenschwachen Kantone auf eine im Gesetz garantierte Mindestausstattung von 86,5 Prozent des Durchschnitts aller Kantone zählen können.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 28.06.18 0
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Kantone und Bund sind sich bei Anpassungen im System für den nationalen Finanzausgleich in vielen Punkten einig. Die mit dem für 2020 vorgesehenen Wechsel verfügbaren Bundesgelder wollen die Kantone im Ausgleich behalten.

Das hält die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) in ihrer am am Donnerstag in Bern verabschiedeten Stellungnahme zum dritten Wirksamkeitsbericht 2016 - 2019 zum nationalen Finanzausgleich fest. Dieser befindet sich bis Ende Juni in der Vernehmlassung.

Wichtigstes Element des Finanzausgleichs ist der Ressourcenausgleich. Dessen Ziel ist es, ressourcenschwache Kantone mit genügend Mitteln auszustatten. Das Geld dafür kommt vom Bund und den ressourcenstarken Kantonen. Bundesrat und Kantone schlagen vor, den Ausgleich neu an einem Fixwert zu orientieren.

Damit würde insgesamt weniger Geld an die Nehmerkantone gehen. Gemäss dem Vorschlag sollen die ressourcenschwachen Kantone auf eine im Gesetz garantierte Mindestausstattung von 86,5 Prozent des Durchschnitts aller Kantone zählen können.

Um diese Marke hätten Geber- und Nehmerkantone intensiv gerungen, schrieb die KdK. Sie liege zwischen dem heutigen gesetzlichen Richtwert von 85 Prozent und der im laufenden Jahr effektiv erreichten Mindestausstattung von 88,3 Prozent.

Entlastung für Geberkantone

Einverstanden sind die Kantone mit dem Vorschlag des Bundes, nicht nur den ressourcenschwächsten Kanton auf die Mindestausstattung anzuheben, sondern alle jene Kantone zusammen, die ohne Ausgleich unter der Schwelle von 70 Prozent lägen. Damit würden die Mittel gezielter eingesetzt, argumentieren sie.

Faktisch bedeutet das, dass die Geberkantone und der Bund finanziell entlastet werden. Die ressourcenstarken Kantone müssten 220 Millionen Franken weniger einbringen und der Bund 280 Millionen Franken weniger bezahlen, wie der KdK-Präsident, der St. Galler Regierungsrat Benedikt Würth, vor den Medien ausführte.

Die frei werdenden Mittel des Bundes wollen die Kantone im Finanzausgleich behalten. 140 Millionen Franken sollen an die ressourcenschwachen Kantone gehen, nach Zahl der Einwohner und auf sechs Jahre befristet - letzteres, um der Verfassung zu genügen. Die andere Hälfte soll in den soziodemografischen Finanzausgleich gehen.

Nein von Nehmerkantonen

22 der 26 Kantone unterstützten in der Schlussabstimmung diesen Kompromiss. Enthaltungen respektive Nein-Stimmen kamen von Nehmerkantonen, wie Würth ausführte: Bern und Freiburg enthielten sich, Jura und Wallis sagten Nein. Mit weniger Geld zu budgetieren sei für die Nehmerkantone eine Herausforderung, sagte Würth dazu.

Die Geberkantone schrieben in einem Communiqué, der Kompromiss habe von ihnen sehr grosse Zugeständnisse gefordert. Die Überdotation, welche 2019 mit dem geltendem Mindestziel über 930 Millionen Franken betrage, werde nur zum Teil und in drei Schritten bis 2022 abgebaut.

Aus Sicht der sieben Geberkantone (BS, GE, NW, OW, SZ, ZG, ZH) ist eine garantierte Mindestausstattung ein zusätzliches finanzielles Risiko, wie sie schreiben. Mittel- bis langfristig könne es im Vergleich zum geltenden System zu höheren Zahlungen führen. Im Sinne eines Kompromisses unterstützten sie das Gesamtpaket.

28. Juni 2018, 17:11
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