Justiz | Tödlicher Verkehrsunfall
Bedingte Geldstrafe für Autolenker nach Unfall
Für den Unfall mit einem Fussgänger ist ein Neuenburger Autolenker zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt worden. Der betagte Fussgänger verstarb sieben Wochen nach dem Unfall. Ein Kausalzusammenhang zwischen dem Tod und dem Unfall konnte nicht nachgewiesen werden.
Zum Unfall war es am 3. Februar 2016 in Fleurier NE gekommen. Der 55-jährige Autolenker fuhr seinen Zwillingsbruder zu einem Arzttermin. Als er an einer Kreuzung rechts abbog, erfasste er den über 80 Jahre alten Fussgänger.
Der Autolenker setzte die Fahrt fort, ohne sich um das Opfer zu kümmern. Der Staatsanwalt hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 9 Monaten bei einer Bewährungszeit von vier Jahren gefordert. Die Anklage verlangte zudem eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.
Das Neuenburger Strafgericht folgte jedoch dem Antrag der Verteidigung, den Vorwurf der Tötung fallen zu lassen. Der Autolenker wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung und wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall verurteilt. Die bedingte Geldstrafe gilt bei einer Probezeit von drei Jahren.
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