Flugunfall | BAZL verlangt vorsorgliche Massnahmen

Ju-Air darf nach Absturz unter drei Auflagen weiterfliegen

Das BAZL verlangt für den Weiterbetrieb der JU-Air vorsorgliche Massnahmen.
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Das BAZL verlangt für den Weiterbetrieb der JU-Air vorsorgliche Massnahmen.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 16.08.18 0
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Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) erlaubt der Ju-Air, den Flugbetrieb ab Freitag wieder aufzunehmen. Allerdings muss die Besitzerin der am 4. August abgestürzten historischen Junkers Ju-52 drei Bedingungen erfüllen.

Die verbleibenden zwei Flugzeuge der Oldtimer-Airline müssen eine Flughöhe einhalten, die über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestflughöhe liegt, lautet die erste vom Bazl am Donnerstag erlassene Bedingung.

Die Flugzeuge der Ju-Air müssen zweitens ein GPS-Datenaufzeichnungsgerät an Bord haben. Das Gerät muss jeden Flug aufzeichnen und eine nachträgliche Beurteilung der Flugroute ermöglichen.

Drittens müssen die Passagiere während des ganzen Fluges angeschnallt auf ihren Plätzen sitzen bleiben. Sie dürfen nicht mehr im Flugzeug herumgehen und auch das Cockpit während des Fluges nicht besuchen.

Keine generellen technischen Probleme

Diese Massnahmen müsse Ju-Air vor der Wiederaufnahme des Flugbetriebs umsetzen, verlangt die Aufsichtsbehörde. Das habe die Gesellschaft bereits zugesichert. Sollten sich aus der laufenden Untersuchung der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) weitere Massnahmen ergeben, würde das BAZL sie verfügen.

Nach dem Absturz mit 20 Toten hatte das BAZL zusammen mit der Ju-Air und der Sust die Situation überprüft. Dabei ergaben sich keine Hinweise auf ein generelles technisches Problem der Ju-52, das ein Grounding der restlichen Flotte rechtfertigen würde.

Die Untersuchung der Sust kann aber bis zu einem ersten Zwischenergebnis mehrere Wochen oder Monate dauern. Sollten sich in dieser Zeit Hinweise auf ein technisches Problem ergeben, würde das Bazl die Lage neu beurteilen und allenfalls ein Flugverbot aussprechen.

Ju-Air erfüllt Auflagen

Die Ju-Air begrüsste die Auflagen und versicherte, sie vollumfänglich zu erfüllen. Sie basierten zu einem grossen Teil auf Vorschlägen der Gesellschaft selbst, teilte sie am Donnerstag mit. Der Flugbetrieb werde am Freitag wie geplant wieder aufgenommen.

Ju-Air-Chef Kurt Waldmeier erklärte, es sei sinnvoll, sich Gedanken über zusätzliche Sicherheitsmargen zu machen, da es noch keine konkreten Hinweise auf die Unglücksursache gebe. Das BAZL habe rasch gehandelt.

Das dreimotorige Flugzeug, das auf Sicht geflogen wird, ist die Nostalgie-Maschine in der Schweiz schlechthin, in Liebhaberkreisen "Tante Ju" genannt. Die Junkers Ju-52 mit der Immatrikulation HB-HOT und Baujahr 1939 war am 4. August gegen 17 Uhr an der Westflanke des Piz Segnas, auf 2540 Metern über Meer, auf Flimser Gemeindegebiet abgestürzt. Dabei kamen alle 17 Passagiere und die drei Besatzungsmitglieder ums Leben.

Die Ju-Air als Besitzerin der Maschine ist ein Verein, gegründet von Freunden der schweizerischen Luftwaffe (VFL). Er hatte in den 1980er-Jahren die drei von der Armee ausgemusterten Ju-52 übernommen.

16. August 2018, 11:44
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