Jagd | Linke mit Rückweisungsantrag beim Jagdgesetz in der Minderheit
Rieder: «Die Hysterie von Umweltverbänden ist fehl am Platz»
Eine linke Minderheit im Ständerat ist am Dienstagvormittag mit ihrem Antrag gescheitert, das Jagdgesetz an den Bundesrat zurückzuweisen. Schon vor der Detailberatung war klar: Der Schutz von Wolf, Luchs und Biber wird gelockert. Ein Referendum steht im Raum.
Der Umgang mit dem Wolf und anderen Beutegreifern gibt im Parlament seit Jahren zu reden. Wie erwartet wurde bereits die Eintretensdebatte in der kleinen Kammer emotional geführt.
Während zweieinhalb Stunden ging es oft um grundsätzliche Fragen, bei denen verschiedene Ideologien aufeinandertrafen. Es ging um mehr als um Wildtiere. "Wir sprechen über die Koexistenz von Stadt- und Bergbevölkerung", sagte etwa Stefan Engler (CVP/GR).
"Thema versachlichen"
Dabei hatte Kommissionssprecher Roland Eberle (SVP/TG) zu Beginn an seine Ratskollegen appelliert: "Wir müssen ein sehr emotionales Thema versachlichen." Das geltende Jagdgesetz aus dem Jahr 1988 müsse an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Es gehe hier nicht um die Ausrottung von Tieren.
Umweltministerin Doris Leuthard appellierte an die Vernunft des Parlaments: "Wenn wir die Stunden zusammenzählen, in denen wir uns mit diesem Thema befassen, dann ist das unangemessen." Trotzdem müsse das Gesetz angepasst werden.
"Reines Abschussgesetz"
Das sahen die linken Ständeräte freilich anders. Die Vorlage in der vorliegenden Form sei ein "reines Abschussgesetz", kritisierten sie. Damit übernahmen die linken Kantonsvertreter das Wording von Umwelt- und Tierschutzorganisationen. Diese hatten bereits am Montag mit dem Referendum gedroht, sollte der Schutz von Wildtieren gelockert werden.
Stattdessen sollte das Gesetz aus ihrer Sicht an den Bundesrat zurückgewiesen werden mit dem Auftrag, eine Revision vorzulegen, "welche in ausgewogenem Masse die Notwendigkeit zusätzlicher Tierschutzmassnahmen berücksichtigt und gleichzeitig die Regulierung bestimmter Arten ermöglicht".
Laut Robert Cramer (Grüne/GE) wird mit der Änderung des Jagdgesetzes der Artenschutz in der Schweiz grundsätzlich infrage gestellt. "Das Gesetz ist nicht ausgewogen." Er sage dies als Genfer. Wie viele andere Menschen in der Schweiz habe er keinen direkten Bezug zur Jagd, in seinem Kanton sei das Jagdverbot in der Verfassung verankert. Dank dieser Distanz könne er ohne Emotionen entscheiden.
Der Umgang mit dem Wolf und anderen Beutegreifern gibt im Parlament seit Jahren zu reden. Wie erwartet wurde bereits die Eintretensdebatte in der kleinen Kammer emotional geführt.
"Hysterie fehl am Platz"
Werner Hösli (SVP/GL) drehte den Spiess sogleich um. Aus seiner Sicht müsse die unterschiedliche Betroffenheit der Kantone und Regionen dringend berücksichtigt werden. Die Befürworter einer Revision wollten keine Wildwestmethoden. "Halten Sie die Kantone nicht für unfähig und rüsten Sie sie mit den notwendigen Kompetenzen aus."
Auch Beat Rieder (CVP/VS) konterte die Kritik von Links-Grün. "Die Hysterie von Umweltverbänden ist fehl am Platz." Flora und Fauna seien gerade im Wallis durch die Revision des Jagdgesetzes nicht bedroht. Auch wollte Rieder nichts davon wissen, dass Wildtiere generell am Pranger stünden.
Nichtsdestotrotz sei der Wolfsbestand exponentiell gestiegen, sagte Rieder. "Wir dürfen die Kontrolle nicht verlieren." Schutzhunde alleine hälfen nicht. Das zeige das Beispiel Frankreich. Die Entwicklung dort dürfe nicht verharmlost werden.
"Nicht überschiessen"
Martin Schmid (FDP/GR) bezeichnete die Schweizer Jagdpolitik als pragmatisch. "An den Spitzen der Jagdämter sitzen keine Sheriffs, sondern demokratisch gewählte Politiker." Wenn ein Bär in Lenzerheide über den Golfplatz spaziere oder in Trin ein Wolf vor der Poststelle stehe, müsse einen das aber schon zu denken geben.
Der Rückweisungsantrag scheiterte schliesslich erwartungsgemäss deutlich - mit 29 zu 14 Stimmen. Nun beugt sich der Ständerat über verschiedene Details der Vorlage.
Erst danach wird ersichtlich sein, wie jagd- respektive umweltfreundlich das Gesetz ausgestaltet wird. Selbst bürgerliche Politiker aus Jagdkantonen mahnten zur Vorsicht: "Wir dürfen nicht überschiessen", sagte Werner Luginbühl (BDP/BE). Geschehe dies, sei das Risiko gross, dass die Jagdgesetz-Revision an der Urne abgeschossen werde.
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