Justiz | Bundesgericht stützt Entscheid der Genfer IV-Stelle

Mädchen wird Brust-OP nicht bezahlt

Brust-OP. Die Genfer IV-Stelle muss einem Mädchen, das seit Geburt an einer Missbildung seiner Brüste leidet, keine Brust-Rekonstruktion bezahlen (Symbolbild).
1/1

Brust-OP. Die Genfer IV-Stelle muss einem Mädchen, das seit Geburt an einer Missbildung seiner Brüste leidet, keine Brust-Rekonstruktion bezahlen (Symbolbild).
Foto: Keystone

Quelle: SDA 24.01.18 0
Artikel teilen

Die IV-Stelle des Kantons Genf hat die Übernahme der Kosten für eine Brust-Rekonstruktion bei einem Mädchen zurecht abgelehnt. Zu diesem Entscheid ist das Bundesgericht gelangt. Das Mädchen litt seit Geburt an einer Fehlbildung der Brüste.

Die IV-Kasse des Kantons Genf hatte die Kostenübernahme für die Operation zwischen 2013 und 2015 mehrmals abgelehnt. Das Mädchen hat verschiedene physische und psychische Geburtsgebrechen, für deren Behandlung die IV mehrmals aufgekommen war. Im Zusammenhang mit der Fehlbildung der Brüste hatte die IV-Kasse Prothesen bezahlt.

Wegen der Ablehnung der Kostenübernahme der Operation zog die Mutter vor Gericht. Die Genfer Justiz bejahte den Anspruch des Kindes. Das Gericht stützte sich dabei auf zwei Gutachten. Diesen Entscheid hat das Bundesgericht auf Beschwerde der IV-Stelle hin aufgehoben.

In einem am Mittwoch publizierten Entscheid hält das Bundesgericht fest, die Fehlbildung des Mädchens sei nicht auf der Liste der Geburtsgebrechen aufgeführt, die zu einer Leistung der IV berechtigten.

Die Genfer Richter waren hingegen den Argumenten der Gutachter gefolgt, wonach die Fehlbildung die Betroffene negativ bei der Erlangung und Ausübung eines beruflichen Auskommens hindere. Das Mädchen leide an einer autistischen Störung. Daraus ergäben sich Anpassungsstörungen, Stress und Ängstlichkeit. Die Fehlbildung der Brüste verstärkten den Stress, was sich massgebend auf die psychische Verfassung auswirke.

Einer von vielen Faktoren

Die Lausanner Richter schliessen sich dieser Argumentation nicht an. Sie gehen nicht davon aus, dass die Operation notwendig ist, um das wirtschaftliche Fortkommen des Mädchens zu verbessern. Angesichts der verschiedenen Geburtsgebrechen sei die Fehlbildung nur einer von vielen Faktoren, die die psychische Verfassung des Mädchens beeinflusse.

Eines der Gutachten habe gemäss Bundesgericht zudem festgehalten, dass die schulischen und sozialen Probleme des Mädchens vor allem Folge der autistischen Störung seien.

24. Januar 2018, 18:21
Artikel teilen

Artikel

Kommentare

Noch kein Kommentar

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login
Corona Infoseite

Wallis: Abgesagt oder verschoben wegen Corona

Veranstaltungen

  • Hier ansehen.
  • Newsticker
  • Meistgelesen
  • 20:00 Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  • 19:45 Polizei löst Party auf
  • 17:00 Eine Region – ein News-Portal
  • 16:21 Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  • 12:47 Staubtrockene erste Aprilhälfte
  • 09:58 Türkischer Präsident Erdogan lehnt Rücktritt seines Innenministers ab
  1. Aufstand der Bauern im Lötschental
  2. «Unser Flaggschiff soll weiter vorwärts steuern»
  3. «Ich wurde fünf Stunden lang brutal vergewaltigt»
  4. Oberwalliser Schäfer triumphieren
  5. Lukas Kalbermatten neuer Talratspräsident der Talschaft Lötschen
  6. Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
Aktuelle Verkehrsmeldungen

Kolumne | Diese Woche zum Thema:

Offene Fragen zur Corona-Pandemie

Peter Bodenmann und Oskar Freysinger schreiben bis auf weiteres im Walliser Bote.

RZ | Der ehemalige SP-Schweiz-Präsident und Hotelier Peter Bodenmann und Alt-Staatsrat und [...]

Oberwalliser Baby-Galerie

Tena MatijevicMartín StephanEnio Karlen
zur Baby-Galerie
Anmeldung - WB Newsletter

Walliser Bote - Newsletter

    Täglich informiert mit dem WB-Newsletter!
  • Jetzt registrieren unter: www.1815.ch/newsletter

1815.märt - Jetzt inserieren

Hier können Sie Ihre Inserate direkt, günstig und flexibel im Walliser Bote und der Rhone Zeitung aufgeben.

Logo WalliserBote
  • Walliser Bote - Stellen
  • Walliser Bote - Immobilien
  • Walliser Bote - 5 Liber
  • Walliser Bote - Fahrzeuge
  • Walliser Bote - Diverses
  • Walliser Bote - Erotik
Logo Rhonezeitung
  • Rhone Zeitung - Inserate
  • Rhone Zeitung - 5 Liber
  • Rhone Zeitung - Baby Galerie - Kostenlos

Publikationen 2020

  • WB Publikationen 2020 [PDF]
  • RZ Publikationen 2020 [PDF]
Tweets von @1815_online
Rotten Verlag News

Kultur Wallis

    mehr

    Kursangebote

    Fehler beim laden der XML Datei

    mehr

    Das Walliser Erlebnismagazin

    Bergluft

    • Bergluft Nr. 30 [PDF]
    • Bergluft Nr. 29 [PDF]
    • Bergluft Nr. 28 [PDF]
    • Bergluft Nr. 27 [PDF]
    • Bergluft Nr. 26 [PDF]
    • Bergluft Nr. 25 [PDF]
    • Bergluft Nr. 24 [PDF]
    • Bergluft Nr. 23 [PDF]
    Mädchen wird Brust-OP nicht bezahlt | 1815.ch
    • Trauer
    • Login
    • ePaper
    • Babies
    • Umfragen
    • Videos
    • Bilder
    • Wetter
    • Suchen
    • 1815 Märt
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Impressum
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    Mengis Gruppe: Pomona Media AG
    Rotten Verlags AG
    Alpmedia AG
    1815.ch
    Wetter-Cam
    : °/°
    • Login
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    • Babies
    • Umfragen
    • Bilder
    • Videos
    • Trauer
    • Sie sind hier:
    • Home
    • News
    • Schweiz
    • News-Schweiz
    • Mädchen wird Brust-OP nicht bezahlt

    Sitemap

    Impressum

    NEWS

    • Wallis
    • Schweiz
    • Ausland
    • Sport

    ABONNEMENTS

    • Aboservice
    • Alle Aboangebote
    • Probeabo
    • Ferienumleitung
    • Adresse ändern

    VERLAG & SERVICES

    • Regio Info
    • RSS
    • Werbung
    • Tarifdoku: WB, RZ, 1815

    MENGIS GRUPPE

    Pomonastrasse 12
    3930 Visp
    Tel. +41 (0)27 948 30 30
    Fax. +41 (0)27 948 30 31
    • Kontakt

     

    • Mengis Druck und Verlag AG
    • Rotten Verlags AG
    • Alpmedia AG

    © 2025 Mengis Druck und Verlag AG - Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Abo | AGB Werbung | AGB 1815.club | AGB Rotten Verlags AG

    Website by update AG, Zürich