Migration | Untertauchen in Grossstädten
Illegale Einreise von Flüchtlingen aus der Schweiz zurückgegangen
2018 sind weniger Flüchtlinge unerlaubt über die Schweiz nach Baden-Württemberg gereist als noch im Jahr zuvor. Insgesamt seien 3716 Menschen im Südwesten aufgegriffen worden, die illegal über die Schweizer Grenze kamen.
Dies teilte eine Sprecherin der deutschen Bundespolizeidirektion in Stuttgart in der Nacht auf Freitag mit. Im Jahr zuvor seien es noch 5127 Menschen gewesen. Nach Angaben der Beamten stammen die Flüchtlinge überwiegend aus Nigeria, Eritrea, Gambia, Somalia und Marokko.
Die meisten Menschen seien in Zügen, Bahnhöfen und Fernbussen aufgegriffen worden, hiess es bei der deutschen Bundespolizei weiter. Vor allem illegale Einreisen auf Güterzügen hatten im vergangenen Jahr für Schlagzeilen gesorgt - so waren beispielsweise im April 2018 bei Lörrach in einem Güterzug aus Italien gleich mehrere Flüchtlinge entdeckt worden. Die 14 Männer und zwei Frauen hatten der Polizei zufolge längere Zeit bei Minusgraden in den Containern ausgeharrt.
Für Aufregung in der Grenzregion sorgt derzeit ein Asylzentrum in der Schweizer Nachbarstadt Kreuzlingen, das im März eröffnet wurde. Dort sollen rund 310 Flüchtlinge untergebracht werden, denen eine Ausweisung bevorsteht. Der Konstanzer Landrat Frank Hämmerle befürchtet, dass abgelehnte Asylbewerber vermehrt nach Deutschland kommen und dort untertauchen könnten.
Aufgrund von Erfahrungen aus einem anderen Schweizer Ausreisezentrum sei zu erwarten, dass etwa 60 Prozent der Ausreisepflichtigen verschwinden werden, teilte Hämmerle in einer Stellungnahme weiter mit. "Ziel der illegalen Grenzüberschreiter wird sicher nicht die Stadt Konstanz oder der Landkreis Konstanz sein. Vielmehr werden diese Personen in Deutschland in den Ballungszentren bei Landsleuten untertauchen."
Dies werde die Sicherheitslage im deutschen Bundesgebiet verschlechtern. Er erwarte von der Politik, dass die deutsche Bundespolizei vorübergehend Grenzkontrollen an diesem Grenzabschnitt durchführen dürfe. "Denn nur dann können die Beamten auch Zurückweisungen vornehmen."
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