Bildung | Gewisse Aktivitäten lassen sich gemäss Mitteilung nicht online vermitteln

Hes-so ergreift Massnahmen, um Semester-Abschluss sicherzustellen

Das Nichtbestehen eines Moduls des Frühlingssemesters 2020 wird nicht als Fehlversuch gewertet. (Bild: Hes-so in Sitten)
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Das Nichtbestehen eines Moduls des Frühlingssemesters 2020 wird nicht als Fehlversuch gewertet. (Bild: Hes-so in Sitten)
Foto: mengis media/Archiv

Quelle: 1815.ch 08.04.20 0
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Die Hes-so Westschweiz hat Massnahmen ergriffen, die es Studenten ermöglichen, ihr Frühlingssemester 2020 ordnungsgemäss abzuschliessen und ihr Studium fortzusetzen oder neu aufzunehmen.

Die rigorosen Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben auch Auswirkungen auf die Unterrichtsbedingungen an den Hochschulen der Hes-so. Die Verantwortlichen unternehmen aber alles, um die Kontinuität der Lehrveranstaltungen sicherzustellen und es den Studenten zu ermöglichen, ihr Studium unter den aussergewöhnlichen aktuellen Umständen möglichst gut weiterzuführen. Dank getroffenen Massnahmen wird heute die überwiegende Mehrheit der Kurse und Vorlesungen für die rund 21'000 Studenten der Hes-so online angeboten.

Dennoch sind aber Anpassungen bei den berufsqualifizierenden Ausbildungen der Hes-so notwendig, die sich zu einem sehr grossen Teil auf das praktische und angewandte Lernen stützen. Gewisse Aktivitäten lassen sich gemäss Mitteilung nicht online vermitteln, vor allem in den künstlerischen Bereichen (Musikproduktionen, Workshops, Ensemble-Unterricht), im Ingenieurwesen (Labors) und in der Gesundheit (manuelle Handgriffe, medizinische Handlungen).

Vor diesem Hintergrund haben das Rektorat und die Hochschulen der Hes-so am Mittwoch ein erstes Massnahmenpaket verabschiedet, das die Gleichbehandlung gewährleistet und sich zugleich an die besonderen Situationen und die fachliche Vielfalt anpasst.

Um die Qualität und die volle Anerkennung der Kompetenzen der Absolventen der Hes-so sicherzustellen, wird es keine automatische Validierung geben. Die Vergabe von ECTS-Credits bleibt in jedem Fall abhängig von einer formellen Evaluation, aber die Daten und Modalitäten der Evaluationen können geändert werden.

Das Nichtbestehen eines Moduls des Frühlingssemesters 2020 (oder einer Nachprüfung des vorangehenden Semesters) wird nicht als Fehlversuch gewertet. Studenten, die nicht an einer Evaluation des Frühlingssemesters 2020 erscheinen und die dies offiziell gemeldet haben, sind automatisch entschuldigt und ihr Nichterscheinen wird ebenfalls nicht als Fehlversuch gewertet. In beiden Fällen werden die Studienfristen wenn nötig verlängert.

Sehr viele Studenten und Lehrkräfte der Hes-so wurden – freiwillig oder nicht – bereits aufgerufen/eingesetzt, um bei der Bekämpfung der gesundheitlichen Ausnahmesituation und ihrer Auswirkungen mitzuhelfen. Da es der Hes-so ein Anliegen ist, dieses Engagement im Dienste der Gesellschaft zu würdigen und anzuerkennen, werden die Hochschulen ein System einführen, das eine Vergabe von ECTS-Credits als Anerkennung für gleichwertige Leistungen ermöglicht. Um von diesem System profitieren zu können, muss der Einsatz der Studenten mit den spezifischen Kompetenzen ihres Studiengangs zusammenhängen. Es wird dann von Fall zu Fall überprüft, ob die praktischen Erfahrungen die Möglichkeit geboten haben, Kompetenzen zu erwerben, die gleichwertig sind wie jene, die unterrichtet werden. Diese Massnahme betrifft im Wesentlichen die Studenten in den Fachbereichen Gesundheit und Soziale Arbeit. Studenten aus anderen Fachbereichen können aber ebenfalls betroffen sein, beispielsweise ein Student im Bereich Design, der sich an der Entwicklung einer neuen Diagnoseeinrichtung beteiligt.

Mit Rücksicht auf die unsichere finanzielle Lage gewisser Studenten können die Hochschulen der Hes-so auf Antrag die Zahlungsbedingungen für die Studiengebühr anpassen. Zudem können die Beiträge an die Studienkosten reduziert werden.

pd/wh
08. April 2020, 16:22
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