Bundesanwalt | Mit 9 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen die Wiederwahl von Michael Lauber
Gerichtskommission stellt sich gegen Wiederwahl des Bundesanwalts
Bundesanwalt Michael Lauber muss um seine Wiederwahl zittern. Die Gerichtskommission empfiehlt dem Parlament, ihn nicht für eine weitere Amtsperiode zu wählen. Das gab sie am Mittwoch bekannt.
Das Parlament ist zwar frei, den Bundesanwalt dennoch zu wählen. Nach dem Entscheid der Kommission sind die Chancen Laubers aber gesunken.
Die Gerichtskommission sprach sich mit 9 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen die Wiederwahl aus. Der Hauptgrund sei juristischer Natur, sagten Kommissionspräsident Jean-Paul Gschwind (CVP/JU) und Matthias Aebischer (SP/BE), der Präsident der zuständigen Subkommission, vor den Medien.
Urteil des Bundesstrafgerichts
Sie verwiesen auf das Urteil des Bundesstrafgerichts. Dieses kam zum Schluss, dass Lauber Verfahrensregeln verletzte, als er Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino nicht protokollierte. Lauber muss deshalb in den Fifa-Verfahren in den Ausstand treten.
Die Mehrheit der Kommission sei der Auffassung, dass Lauber damit seine Amtspflichten grobfahrlässig verletzt habe, sagten Gschwind und Aebischer. Eine Kommissionsminderheit um den Genfer FDP-Nationalrat Christian Lüscher sieht das anders. Sie wird dem Parlament den Antrag stellen, Lauber wiederzuwählen.
Auch politische Gründe
Neben den juristischen gab es laut Aebischer politische Gründe für den Entscheid, namentlich das Verhalten des Bundesanwalts. Es handle sich um eine schwierige Situation, sagte Aebischer. "Wir wollen nicht, dass die Bundesanwaltschaft oder die Aufsichtsbehörde in einem schlechten Licht dastehen."
Das Parlament entscheidet am 25. September, ob es Lauber für eine weitere Amtsperiode wählt oder nicht. Folgt die Vereinigte Bundesversammlung der Gerichtskommission, wird die Stelle ausgeschrieben. Lauber hält seine Kandidatur für die Amtsperiode 2020-2023 aufrecht, wie die Bundesanwaltschaft auf Anfrage mitteilte.
Umstrittene Kriterien
Die Gerichtskommission hatte Lauber dreimal angehört, zuletzt am Mittwoch. Dabei ist es dem Bundesanwalt offenbar nicht gelungen, eine Mehrheit zu überzeugen. Noch vor rund drei Wochen hatte Aebischer gegenüber Radio SRF gesagt, wenn es beim aktuellen Wissensstand bleibe, könne die Gerichtskommission gar nicht anders, als Lauber zur Wiederwahl zu empfehlen.
Bisher gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Bundesanwalt die Amtspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig schwer verletzt habe. Und nur in diesem Fall könnte die Kommission ihn nicht zur Wiederwahl empfehlen. Vor einer Woche relativierte er diese Aussagen.
Juristische Niederlage
Lauber musste am Mittwoch auch eine juristische Niederlage einstecken: Er blitzte mit seinem Ausstandsbegehren gegen Bundesrichter Giorgio Bomio ab, den Präsidenten der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts. Diese hatte entschieden, dass Lauber in den Fifa-Verfahren in den Ausstand treten muss.
Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts ist zwar auf die Ausstandsbegehren des Bundesanwalts eingetreten. Die von Lauber angeführte Begründung hingegangen erachtete sie als unbegründet. Lauber hatte seine Begehren darauf gestützt, dass Bundesrichter Bomio ihn in einem Gespräch mit dem Baselbieter SP-Ständerat Claude Janiak kritisiert habe.
Das Gespräch zwischen den beiden soll anlässlich des Ausflugs der SP-Fraktion am 12. Juni stattgefunden haben. Laut Aussagen von Janiak soll Bomio gesagt haben, dass der Bundesanwalt nicht wählbar sei und dies mit unhaltbaren Zuständen bei der Bundesanwaltschaft begründet haben.
Bomio selber stellt dies in Abrede. Er habe die Konversation gestartet, indem er von der Schönheit der Gegend und der Hitze gesprochen habe. Bezugnehmend auf die Hitze habe er noch ergänzt, dass solche Wetterbedingungen jenen Bedingungen entsprächen, welche die Wiederwahl des Bundesanwalts umgäben. Er habe diesen vielleicht etwas unglücklichen Scherz gemacht, um ins Gespräch zu kommen, aber damit keine Stellung genommen. Er sei dann von der vehementen Reaktion Janiaks überrascht gewesen, der sich für eine Wiederwahl Laubers stark gemacht habe.
Für die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts liegt die Vermutung nahe, dass der Ständerat das Geschehen vom 12. Juni 2019 im nachhinein und unter dem Einfluss des Inhalts der Beschlüsse der Beschwerdekammer verzerrt interpretiert hat.
So hält es das Gericht nicht für wahrscheinlich, dass sich der Bundesstrafrichter in der von Janiak beschriebenen Form geäussert und den Bundesanwalt regelrecht persönlich angefeindet hat. Selbst wenn er sich kritisch geäussert haben sollte, lasse dies nicht auf eine generelle Befangenheit schliessen.
Laufendes Disziplinarverfahren
Eigentlich hätte das Parlament bereits in der Sommersession entscheiden sollen. Die Gerichtskommission beschloss damals aber, die Wiederwahl auf Herbst zu verschieben. Man wolle in der aufgeheizten Situation nichts überstürzen, hiess es. Das Parlament muss nun trotzdem entscheiden, bevor Untersuchungsergebnisse vorliegen.
Im Mai hatte die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft unter Leitung von Hanspeter Uster eine Disziplinaruntersuchung gegen Lauber eröffnet. Dabei geht es auch um mindestens ein Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino, das Lauber nicht angegeben hatte.
Er machte geltend, sich nicht daran zu erinnern. Auf die Untersuchung reagierte Lauber mit Kritik an Uster. Er sprach von einem "Eingriff in die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft" und einer "heraufbeschworenen institutionellen Krise".
Kampagne gegen Lauber?
In der Causa Lauber haben sich inzwischen zwei Lager gebildet. Für den Bundesanwalt machte sich vor kurzem Urs Hofmann stark, der Präsident der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren. Er lobte die Zusammenarbeit der Bundesanwaltschaft mit den Kantonen.
Zu Wort meldete sich auch Janiak. Im "Tages-Anzeiger" bezeichnete er die Disziplinaruntersuchung als "Kampagne" gegen Lauber und warnte davor, den Bundesanwalt nicht wiederzuwählen. Damit wäre die Schweiz nicht mehr weit von jenen Staaten entfernt, in denen Strafverfolger eliminiert würden, weil sie jemandem auf die Füsse getreten seien.
Glaubwürdigkeit beschädigt
Die Strafrechtsexperten Mark Pieth und Markus Mohler zeigten sich empört über diese Äusserungen. Es sei gerade umgekehrt, schrieben sie in einem Gastbeitrag: Das Vorgehen und anschliessende Verhalten des Bundesanwalts hätten der Glaubwürdigkeit der Bundesstrafjustiz enormen Schaden zugefügt.
Janiak widerspreche dem Urteil des Bundesstrafgerichts und nehme Befunde, die durch die Disziplinaruntersuchung zu ermitteln seien, nach seinem Gusto vornweg. Dass Janiak - wie der Bundesanwalt selber - der Aufsichtsbehörde unter der Leitung von Uster vorwarf, sie mische sich ins operative Geschäft ein, kritisierten Pieth und Mohler ebenfalls.
Auf welche Seite sich die Mehrheit des Parlaments schlägt, wird sich in der Herbstsession zeigen. Lauber wäre nicht der erste Bundesanwalt, der abgewählt würde. Seinem Vorgänger Erwin Beyeler verweigerte das Parlament 2011 die Wiederwahl, obwohl die Gerichtskommission diese empfohlen hatte. Beyelers Vorgänger Valentin Roschacher war unter Druck zurückgetreten.
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