Schwerverkehr | Nutzung von Tunnels und Pässen in den Schweizer Alpen untersagt
Gefahrenpotenzial des Schwerverkehrs soll verringert werden
Lastwagen, die nicht über die vorgeschriebenen Sicherheitssysteme verfügen, sollen so rasch wie möglich keine Strassentunnels und Pässe mehr befahren dürfen. Damit soll das Gefahrenpotenzial des Schwerverkehrs verringert werden.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats hat einer entsprechenden Standesinitiative des Kantons Tessin mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Ausschlaggebend ist die seit 2015 geltende Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge. Lastwagen, welche diese nicht erfüllen, soll so rasch wie möglich die Nutzung von Tunnels und Pässen in den Schweizer Alpen untersagt werden.
In einer allfälligen zweiten Phase müsste gemäss der Kommissionsmehrheit noch abgeklärt werden, ob das Verbot flächendeckend für die ganze Schweiz gelten soll und sich damit nicht nur auf die Alpengebiete beschränken sollte.
Ausserdem hat die Kommission die parlamentarische Initiative des Zürcher SVP-Nationalrates Gregor Rutz zum Verkehrsfluss auf Hauptverkehrsachsen vorgeprüft und ihr mit 8 zu 5 Stimmen im Gegensatz zur Nationalratskommission nicht zugestimmt.
Mit der Initiative wird verlangt, dass auf Hauptverkehrsachsen innerorts generell Tempo 50 gilt und dieser Grundsatz nur aus Gründen der Sicherheit, insbesondere aber nicht durch Lärmschutzgründe umgangen werden kann.
Die Kommissionsmehrheit wolle an der bestehenden Regelung festhalten und sehe in der Forderung der parlamentarischen Initiative einen zu grossen Eingriff in die Kantons- und Gemeindeautonomie. Der bestehende Spielraum solle insbesondere für Gemeinden erhalten bleiben, in denen keine Entlastungsstrassen gebaut werden könnten.
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