Prozess | Angeklagte räumte die ihm vorgeworfenen sexuellen Handlungen an Kleinkindern ein

Freiheitsstrafe und Therapie für ehemaligen Kita-Mitarbeiter

Angeklagter bestätigte, dass einige der Übergriffe an seinem Arbeitsplatz in der Kita geschahen und gab weiter zu, Fotos- und Videos von Kindern aufgenommen zu haben, die er ins Darknet stellte. (Archivbild)
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Angeklagter bestätigte, dass einige der Übergriffe an seinem Arbeitsplatz in der Kita geschahen und gab weiter zu, Fotos- und Videos von Kindern aufgenommen zu haben, die er ins Darknet stellte. (Archivbild)
Foto: Keystone

Quelle: SDA 21.01.20 0
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Das Kreisgericht St. Gallen hat am Dienstag einen ehemaligen Kita-Mitarbeiter zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten, zu einer Geldstrafe, zu einer stationären Therapie sowie zu einem Tätigkeitsverbot verurteilt. Dem Mann werden unter anderem sexuelle Handlungen mit Kindern zur Last gelegt.

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Der 34-jährige Angeklagte zeigte sich in der Verhandlung geständig. Er räumte die ihm vorgeworfenen sexuellen Handlungen an Kleinkindern ein. Das jüngste war 16 Monate alt.

Er bestätigte auch, dass einige der Übergriffe an seinem Arbeitsplatz in der Kita geschahen und gab weiter zu, Fotos- und Videos von Kindern aufgenommen zu haben, die er ins Darknet stellte. Auf mehreren Festplatten wurden bei ihm 4600 Videos und 61'700 kinderpornografische Bildern entdeckt.

Bei der Befragung durch den vorsitzenden Richter schilderte er, dass er seine Neigung zuerst nicht bewusst wahrgenommen habe. Danach sei er fälschlicherweise davon ausgegangen, dass es sich um eine Phase handle, die er durchstehen könne.

Er habe jahrelang mit Kindern gearbeitet, ohne dass es zu Übergriffen gekommen sei. Beim ersten Mal sei der Grund "eine Mischung von Neigung und Gelegenheit" gewesen. Er habe sich damals wegen Depressionen "psychisch nicht fit" gefühlt und sich seiner Neigungen nicht erwehren können.

Durch Ermittler aufgeflogen

Der Fall flog auf, weil der Angeklagte in einem Darknet-Forum einem Kontakt fünf kinderpornografische Bilder schickte. Der Empfänger war ein verdeckter Ermittler. Danach begann die Untersuchung, die schliesslich zur Anklage unter anderem wegen Schändung, sexuellen Handlungen mit einem Kind und Pornografie - alles mehrfach - führte. Dazu kommen Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Der Angeklagte habe sich sein Berufsumfeld bewusst so aufgebaut, dass er seinen Neigungen nachgehen konnte, stellte die Staatsanwältin fest. Er habe sich damit Möglichkeiten geschaffen und diese ausgenutzt.

Sie forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten sowie eine Busse von 600 Franken. Wegen der hohen Rückfallgefahr müsse eine stationäre Therapie angeordnet werden. Weiter soll ein lebenslanges Verbot ausgesprochen werden, das für berufliche oder ausserberufliche Tätigkeiten gilt, die Kontakte zu Minderjährigen umfassen. Im besten Fall gelinge es dem Angeklagten mit diesen Massnahmen, deliktfrei zu leben, sagte die Staatsanwältin.

Strafmildernde mediale Vorverurteilung

Strafmildernde fielen unter anderem die öffentliche mediale Vorverurteilung ins Gewicht wie auch die Tatsache, dass in der Kita das Handyverbot nicht konsequent durchgesetzt wurde.

Nicht weit entfernt lagen die Anträge der Verteidigung. Der Angeklagte hatte bereits bei der Befragung die stationäre Therapie wie auch das Tätigkeitsverbot befürwortet. Es gebe lediglich Unterschiede in der rechtlichen Würdigung einiger Anklagepunkte, sagte sein Anwalt. Diese sollten aber zu einer tieferen Freiheitsstrafe von noch drei Jahren führen.

Sein Mandant zeige sich vollumfänglich geständig. Das seien keine leeren Worte. So sei er aus eigenem Antrieb in den vorzeitigen Vollzug eingetreten und wisse, dass er sich wirksame Methoden aneignen müsse, um die pädosexuellen Neigungen zu bekämpfen. Die stationären Massnahme werde so lange dauern, bis das Therapieziel erreicht sei, so der Verteidiger.

Das Kreisgericht St. Gallen eröffnete sein Urteil mündlich und verurteilte den Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten, einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Franken sowie zu einer Busse von 600 Franken. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird für die stationäre Therapie aufgeschoben. Weiter verfügte das Gericht ein umfassendes Tätigkeitsverbot. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

21. Januar 2020, 17:30
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