Flugzeugunglück | Mindestflughöhe nicht eingehalten
F/A-18-Absturz mutmasslich wegen Fehler von Flugverkehrsleiter
Mutmasslich eine fehlerhafte Höhenangabe des Flugverkehrsleiters hat am 29. August 2016 den Absturz einer F/A-18 in der Region Sustenpass verursacht. Gegen den Flugverkehrsleiter sowie den zweiten Piloten der Patrouille ist nun eine Voruntersuchung eingeleitet worden.
Der Unfall ereignete sich im Rahmen eines Kampfflugtrainings. Bei der Kollision der F/A-18 der Schweizer Luftwaffe mit der westlichen Bergflanke des Hinter Tierberg in der Region Sustenpass war der Pilot ums Leben gekommen. Das Flugzeug wurde durch den heftigen Aufprall vollständig zerstört.
Die Untersuchungsrichter seien zum Schluss gekommen, dass der später verunfallte Pilot in der Startphase der Zweierpatrouille auf dem Militärflugplatz Meiringen den Radarkontakt zum vorausfliegenden Piloten (Leader) verloren habe, teilte die Schweizerische Militärjustiz am Dienstag weiter mit.
Radarkontakt verloren
Dies misslang, da sich gemäss den Untersuchungsergebnissen das Flugzeug des Leaders aufgrund von zeitweiligen Abweichungen von den Standardvorgaben für den Steigflug im gewählten Suchmodus wahrscheinlich ausserhalb des Sichtbereichs des Radars des nachfolgenden Flugzeugs befand.
In der Folge nahm der später verunfallte Pilot Kontakt mit dem Flugverkehrsleiter von Meiringen auf, um weitere Instruktion zu erhalten. Dieser gab ihm die Anweisung, auf eine Flughöhe von 10'000 Fuss (3048 m ü.M.) aufzusteigen. Der Pilot führte diese Anweisungen aus.
58 Sekunden nach diesem letzten Funkverkehr kollidierte der Pilot auf einer Höhe von 3319 m ü.M. mit der Westflanke des südlich vom Hinter Tierberg gelegenen Grats. Der Pilot wurde durch den heftigen Aufprall sofort getötet.
Mindestflughöhe nicht eingehalten
Gemäss den geltenden Vorschriften beträgt die Mindestflughöhe für das Instrumentenflugverfahren im Luftraum, in dem sich der Unfall ereignete, 15'000 Fuss (4572 m ü.M.). Der Flugverkehrsleiter habe somit dem Piloten mutmasslich eine zu tiefe Flughöhe angegeben, heisst es in der Medienmitteilung der Militärjustiz.
Zusätzliche Faktoren technischer Natur könnten für den Unfall ebenfalls mitursächlich sein. Eine weitere Ursache für den Flugunfall könnte sein, dass der Leader die Standardvorgaben für den Steigflug nicht vollständig beachtete.
Aufgrund der Untersuchungsergebnisse bestehe ein Anfangsverdacht gegen den Flugverkehrsleiter von Skyguide auf fahrlässige Tötung sowie der Störung des öffentlichen Verkehrs, schreibt die Militärjustiz.
Die konkrete Prüfung, ob die genannten Tatbestände erfüllt seien, habe im Rahmen der Voruntersuchungen zu erfolgen. Für die Beschuldigten gelte die Unschuldsvermutung, stellt die Militärjustiz fest.
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