Justitz | Wegen Vernachlässigung des Kindes
Eltern wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt
Die St. Galler Staatsanwaltschaft erhebt gegen eine 35-jährige Deutsche und einen 54-jährigen Schweizer Anklage wegen vorsätzlicher Tötung ihrer gemeinsamen Tochter. Im August 2015 hatte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung den Leichnam des Kindes gefunden.
Die beiden Beschuldigten stehen in Verdacht, unter anderem aufgrund ihres Drogenkonsums ihre elterlichen Sorgfaltspflichten verletzt und die gemeinsame Tochter vernachlässigt zu haben, heisst es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom Montag.
Konkret wird ihnen vorgeworfen, die Tochter nicht altersgerecht ernährt und ihr keine ausreichende Bewegung ermöglicht zu haben. Ebenfalls sollen sie die medizinische Versorgung, die körperliche Hygiene und die sozialen Kontakte des einjährigen Mädchens vernachlässigt haben.
Daneben hätten die beiden Eltern gemäss Anklage das Kleinkind mehrmals für mehrere Stunden unbeaufsichtigt alleine zu Hause gelassen. Diese Vernachlässigungen sollen schliesslich zum Tod des Mädchens geführt haben.
KESB schlug Alarm
Am 4. August 2015 hatte die Kantonspolizei bei einer Hausdurchsuchung den Leichnam des Kindes im Keller entdeckt und die Eltern festgenommen. Schon damals teilte die Staatsanwaltschaft mit, sie gehe von einem Tötungsdelikt aus.
Angestrengt hatte die Ermittlungen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Rorschach mit einer Strafanzeige wegen Verdachts der Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten. Die Behörde hatte nach einem Hausbesuch Verdacht geschöpft, weil sie keine befriedigenden Auskünfte über den Aufenthaltsort der einjährigen Tochter bekommen hatte.
Die Hausdurchsuchung brachte traurige Gewissheit. Obwohl der Zustand der Kinderleiche eine sofortige Identifikation nicht zuliess, ging die Polizei davon aus, dass es sich um das gesuchte Mädchen handelte.
10,5 und 8 Jahre Gefängnis beantragt
Die in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei St. Gallen und dem Institut für Rechtsmedizin St. Gallen geführte Untersuchung ist abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft erhebt beim Kreisgericht Rorschach Anklage.
Sie beantragt eine Verurteilung der 35-jährigen Mutter unter anderem wegen vorsätzlicher Tötung, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 10,5 Jahren, einer unbedingten Geldstrafe und einer Busse.
Der 54-jährige Vater soll wegen vorsätzlicher Tötung, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 8 Jahren und einer unbedingten Geldstrafe verurteilt werden.
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