Entwicklungshilfe | EDA-Kontrolleure kritisierten die grundsätzlich mangelhafte Analyse der Anspruchsgruppen
Eklatante Mängel bei Deza-Projekt in Myanmar
Die Entwicklungshilfe der Schweiz in Myanmar ist in Misskredit geraten. In einem vertraulichen Bericht des Schweizer Aussendepartements übten Revisoren scharfe Kritik an einem Vorhaben, das auf dem Papier wie ein Vorzeigeprojekt aussieht.
Die interne Analyse machte die "Neue Zürcher Zeitung" am Montag publik. Die Zeitung erhielt das Dokument laut eigenen Angaben mittels Öffentlichkeitsgesetz. Den Bericht der internen Revision des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) lag auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.
Das Projekt könne zum Beispiel das Ziel, die Lebensbedingungen von Gummischneiderinnen zu verbessern, kaum erreichen, heisst es im Bericht. Die Marktdominanz der Firmen aus China sei zudem zu stark und deren Interesse an einer qualitativ hochstehenden Produktion zu gering, hiess es weiter. Die Kontrolleure des EDA hätten obendrein die grundsätzlich mangelhafte Analyse der Anspruchsgruppen kritisiert.
Fatale Zustände
Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) habe das Projekt ausserdem ohne Offerte an die internationale Hilfsorganisation Care vergeben. Dort seien die Verwaltungskosten aber höher als üblich, konstatieren die Kontrolleure. Trotz Verzögerungen habe der Länderchef der Nichtregierungsorganisation eine projektbezogene Entlohnung erhalten, die über dem budgetierten Honorar gelegen habe. Es sei ausserdem zu bezweifeln, dass die Hilfsorganisation in der Lage sei, die aufgedeckten Risiken zu kontrollieren und die Verspätung im Projektplan aufzuholen.
Der Schweizer Botschaft in Burma war laut der "NZZ" bewusst gewesen, dass das Projekt problembehaftet sein könnte. Sie unterstützte daher dessen Prüfung und räume auf Anfrage der Zeitung mittlerweile zwiespältige Resultate ein. Trotzdem stellten sich die Verantwortlichen der Deza gegen einen Abbruch. Dies würde in Burma schlecht ankommen und die Armen bestrafen. Die Deza habe nach der Prüfung auch Korrekturen eingeleitet und den Fokus des Projektes gestärkt, hiess es gegenüber der Zeitung.
NACHRICHTENÜBERBLICK NATIONAL
Rückbau des AKW Mühlebergs ist auf Kurs - Brennelemente ins Lagerbecken gebracht
Beim Rückbau des stillgelegten Atomkraftwerks Mühleberg ist Ende März der Reaktordruckbehälter geöffnet worden. Die Brennelemente wurden ins Lagerbecken transferiert.
Dort kühlen die Brennelemente in den kommenden Jahren ab, bis sie dann ins Zwischenlager Würenlingen im Kanton Aargau transportiert werden. Die mit dem AKW-Rückbau beschäftigten Fachleute haben den Reaktor erst drei Monate nach der Stilllegung des AKW geöffnet, weil in dieser Zeit die Radioaktivität bereits um den Faktor 1000 zurückgegangen ist, wie der Berner Energiekonzern BKW am Montag mitteilte.
Weitere Arbeiten im Reaktorgebäude betrafen die Abdeck- und Abschirmsteine über der Reaktorgrube. Sie dienten während des Betriebs dem Strahlenschutz. Nun wurden die rund 400 Tonnen Gestein entfernt und zerlegt.
In den kommenden Monaten werden im Reaktorgebäude der Deckel des Sicherheitsbehälters und die Isolierhaube des Reaktordruckbehälters zerlegt. Ausserdem wird das 2016 zusätzlich eingebaute Kühlsystem des Brennelementlagerbeckens in ein Sicherheitssystem umgebaut.
Dieser Teil der Rückbauarbeiten dauert bis Ende September 2020. Dann gilt das AKW als "endgültig ausser Betrieb genommen", wie es in der Mitteilung der BKW weiter heisst.
Gearbeitet wird aber auch im Maschinenhaus des AKW. Dort wird Platz geschaffen, um das zurückgebaute Material vor dem Abtransport reinigen zu können. Dafür werden nicht mehr gebrauchte Anlagenteile entfernt.
Umgang mit Corona-Pandemie
Im Umgang mit dem Coronavirus hält sich die Rückbaumannnschaft des AKW an die behördlichen Weisungen. Bisher habe die Umsetzung dieser Massnahmen den Terminplan nicht durcheinander gebracht, teilte die BKW weiter mit.
Wie alle Schweizer Kernkraftwerke verfüge auch "Mühleberg" über ein eigenes Pandemiekonzept, mit dem weitere Massnahmen ergriffen werden könnten, falls die weitere Entwicklung dies erforderlich machen würde.
Das Atomkraftwerk vor den Toren der Stadt Bern wurde Ende vergangenen Jahres vom Netz genommen. Unmittelbar nach dem Jahreswechsel begannen die Rückbauarbeiten. Diese dauern voraussichtlich rund 15 Jahre. Das Werk in Mühleberg ist das erste Atomkraftwerk der Schweiz, das zurückgebaut wird.
Felsräumungsarbeiten in Schöllenenschlucht nach Steinschlag: Zufahrtsstrecke zur Bahnlinie Richtung Visp gesperrt
Die am späten Samstagabend wegen eines Steinschlags unterbrochene Schmalspur-Bahnlinie zwischen Göschenen und Andermatt ist noch mindestens bis Montagnachmittag nicht befahrbar. Die Steinschlagstelle in der Schöllenenschlucht oberhalb vom Bahnhof Göschenen wird zur Zeit gesäubert.
Das Material hatte sich am Samstag kurz vor 23 Uhr 600 bis 700 Meter nach der Ausfahrt aus dem Bahnhof Göschenen gelöst. Seither ist die Zufahrtsstrecke von Göschenen ins Urserental und zur Bahnlinie Richtung Disentis GR und Visp gesperrt. Es verkehren Ersatzbusse.
Eine Sprecherin der Matterhorn-Gotthard-Bahn (MGB) sagte am Montag auf Anfrage, es sei ein kleiner Steinschlag gewesen. Die Bahninfrastruktur sei nicht beschädigt worden.
Am Sonntag begutachtete ein Geologe die Abbruchstelle. Am Montag hätten Spezialisten damit begonnen, die Stelle zu säubern, sagte die MGB-Sprecherin. Am Montagnachmittag werde entschieden, ob die Bahnstrecke wieder dem Verkehr übergeben werden könne.
Grimsel: Kein Bundesbeitrag für Erneuerung der Spitallamm-Staumauer
Die Kraftwerke Oberhasli erhalten für die Erneuerung der Spitallamm-Staumauer an der Grimsel keinen Investitionsbeitrag des Bundes. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Kraftwerke gegen diesen Entscheid abgewiesen.
Die Kraftwerke Oberhasli hatten beim Bundesamt für Energie (BFE) ein Gesuch um einen Investitionsbeitrag von rund 22,6 Millionen Franken gestellt. Grundlage für das Gesuch bildet das Energiegesetz. Dieses sieht die Förderung erneuerbarer Energien vor, insbesondere einheimischer Anlagen.
Beim BFE und den Kraftwerken Oberhasli bestehen unterschiedliche Ansichten dazu, welche Berechnungsmethode im vorliegenden Fall angewendet werden muss.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden, dass nicht nur die Erlöse aus den Kraftwerken gleich am Grimselsee, sondern auch jene der unteren Kraftwerkstufen zu berücksichtigen sind. Dies hat Auswirkungen auf die nicht amortisierbaren Mehrkosten, die mit den Bundesbeiträgen verringert werden sollen, damit eher in erneuerbare Energien investiert wird.
Der ganze Anlagekomplex der Kraftwerke Oberhasli umfasst im oberen Aaretal 13 Wasserkraftwerke, die durch acht Stauseen gespeist werden. Der Baustart für die neue Spitallamm-Sperre erfolgte bereits vergangenes Jahr.
Das 125 Millionen Franken teure Werk kommt vor die bestehende Staumauer zu stehen. Die heutige Mauer wird nicht abgebrochen, sondern bleibt stehen. Für den Ausgleich des Wasserspiegels wird beidseits der alten Mauer ein Ausgleichsstollen gebaut.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
OECD stellt Schweiz gute Note für Steuertransparenz aus
Die Schweizer Steuergesetzgebung ist "largely compliant", also "weitgehend konform", mit OECD-Regeln. Zu diesem Schluss kommt das Global Forum in seinem diesjährigen Bericht, der am Montag veröffentlicht wurde.
Die Noten des Global Forum werden von den G20-Staaten, der OECD und der EU als Kriterien herangezogen, um zu beurteilen, ob ein Staat in Bezug auf Steuertransparenz als nicht kooperativ zu identifizieren ist. Nicht kooperative Staaten werden auf schwarze Listen gesetzt. Diese könnten Staaten als Grundlage dazu dienen, Gegenmassnahmen zu ergreifen.
"Wichtiger AIA-Partner"
Solche hat die Schweiz derzeit nicht zu befürchten. Das Global Forum stellt deutliche Verbesserungen in der Praxis fest - namentlich bei den Inhaberaktien und der Effizienz des Informationsaustauschs, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mitteilte. Ein entsprechendes Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Global Forum war Anfang November 2019 in Kraft getreten.
Insbesondere können Inhaberaktien künftig nur noch von börsenkotierten Gesellschaften oder als Bucheffekte ausgegeben werden. Massnahmen zu den Inhaberaktien, die sich bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits im Umlauf befanden, wurden auch getroffen. Beides wertet das Global Forum als positive Entwicklung.
Zudem sei die Schweiz mit rund 100’000 Gesuchen von ausländischen Steuerbehörden zwischen 2015 und 2018 "ein wichtiger internationaler Partner beim Informationsaustausch auf Ersuchen", heisst es im Bericht. Die Schweiz habe die personellen Ressourcen aufgestockt und die Verfahren optimiert, um die wachsende Zahl von Anfragen zu bewältigen.
Beschwerderechte stärken
Zu einigen Punkten gibt das OECD-Gremium aber Empfehlungen ab. Verbesserungsbedarf sieht das Global Forum vor allem bei der Verfügbarkeit von Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten, bei den Rechten natürlicher und juristischer Personen, die von einem Amtshilfeersuchen betroffen sind, sowie bei den Vertraulichkeitsanforderungen.
Zwar seien grosse ausländische Unternehmen verpflichtet, eineaktuelle Liste ihrer Eigentümer den Schweizer Steuerbehörden anzugeben, es fehlten aber "Durchsetzungsmassnahmen", falls dieser Verpflichtung nicht nachgekommen würde, schreibt das Global Forum.
Zudem seien weiterhin "einige Mängel" bei der Geldwäschereibekämpfung festzustellen. Schliesslich wird der Schweiz empfohlen, die teilweise langen Wartezeiten nach einem Gesuch um Steueraustausch zu verkürzen.
Kleine Verschiebungen
Schon bei der ersten Prüfungsrunde im Jahr 2016 erteilte das Global Forum der Schweiz die Gesamtnote "weitgehend konform" und gab einige Empfehlungen ab. Die zweite Runde begann für die Schweiz Ende 2018.
Verbessert hat sich die Schweiz in den Prüfungspunkten "Zugang zu Informationen" und "Rechte und Schutzmassnahmen". Für den ersten Bereich erhielt die Schweiz die bestmögliche Bewertung "konform", für den zweiten die zweitbeste Note "weitgehend konform".
Jeweils eine um eine Stufe schlechtere Benotung erhielt die Schweiz bei der "Verfügbarkeit von Bankinformationen" sowie der "Vertraulichkeit". In den übrigen sechs Kategorien ist die Bewertung die gleiche wie vor vier Jahren, weshalb unter dem Strich die gleiche Note resultiert.
Verschärfte Kriterien
Bei der laufenden zweiten Prüfungsrunde gelten für alle Global-Forum-Mitglieder verschärfte Bewertungskriterien, wie zum Beispiel die Qualität der Amtshilfeersuchen, die Gruppenersuchen oder die Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten.
69 Berichte wurden bisher veröffentlicht: 14 Staaten erhielten demnach die Note "konform", 46 waren wie die Schweiz "weitgehend konform", 8 "teilweise konform", und ein Staat erhielt die Bewertung "nicht konform". Diese zweite Runde soll bis 2023 abgeschlossen sein.
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