Zahlungsverkehr | Mühsames Abtippen der Referenznummer entfällt
Neuer Einzahlungsschein kommt 2020 und ist weiss
Nach rund zwei Jahrzehnten bricht in der Schweiz ein neues Zeitalter für Rechnungszahler an: Ab Ende Juni 2020 wird mit deutlicher Verspätung ein neuer Einzahlungsschein eingeführt. Dieser hat einen QR-Code, der elektronisch gelesen werden kann.
Der neue Einzahlungsschein soll ab Mitte des übernächsten Jahres schrittweise die heutigen sieben orangen und roten Einzahlungsscheine ersetzen, wie die Finanzinfrastrukturbetreiberin SIX am Donnerstag mitteilte. Der neue Schein ist weiss mit schwarzer Schrift, was den Kontrast und damit die Lesbarkeit gegenüber den farbigen Einzahlungsscheinen verbessert.
Für die Rechnungsempfänger wird es einfacher: Sämtliche Zahlungsinformationen können beispielsweise per Smartphone oder Lesegerät erfasst und via elektronisches Banking an die Bank oder die Postfinance gesendet werden. Die manuelle Erfassung oder nachträgliche Ergänzung von Daten wird reduziert. Allerdings sind die für die Zahlung notwendigen Informationen nicht nur im Quick-Response-Code (QR) enthalten, sondern auch aufgedruckt. Damit kann man sie ohne technische Hilfsmittel lesen.
Weiterhin am Postschalter zahlbar
Der Zahlteil könne auch am Postschalter zur Zahlung verwendet werden, hiess es weiter. Aber PDF-Rechnungen seien nur für Zahlungen im elektronischen Banking geeignet, nicht jedoch für den papiernen Zahlungsverkehr. Der Druck von PDFs könne zu Formatänderungen führen. In der Folge könnten Verarbeitungsprobleme und höhere Kosten entstehen.
Die heutigen orangen und roten Einzahlungsscheine seien weiterhin gültig. Ein Enddatum habe man noch nicht festgelegt, sagte SIX-Sprecher Jürg Schneider auf Anfrage. Eingeführt wurden sie vor 17 bis 20 Jahren.
Mit dem Start ab Mitte 2020 hat der neue Einzahlungsschein eine massive Verspätung. Ursprünglich hätte er bereits Anfang dieses Jahres eingeführt werden sollen. Denn es gab eine Reihe von Änderungen, die noch umgesetzt werden. Darunter ist unter anderem ein Empfangsbeleg, der wie bisher abgetrennt werden kann.
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