Gesundheitswesen | Vernehmlassung lief bis am Samstag
Einheitliche Finanzierung im Gesundheitswesen umstritten
Die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen (Efas) überzeugt eine Mehrheit der Gesundheitsakteure. Die Kantone fordern jedoch eine Neuauflage der Vorlage. Die Vernehmlassung lief bis am Samstag.
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) lehnt die Vorlage der Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) ab. Eine Zurückweisung zur Neuauflage sei notwendig.
Die von der SGK selbst formulierten Ziele einer Kostendämpfung sowie Stabilisierung der Belastung der Prämien- und Steuerzahlenden werden laut GDK mit der Vorlage nicht erreicht.
"Ein Schlüsselelement für die Kostensenkung ist die Verlagerung von aufwändigen stationären zu günstigeren ambulanten Behandlungen. Die Vorlage beschränkt sich aber allein auf die Verschiebung von kantonalen Steuergeldern zu den Krankenversicherern", schreibt die GDK in einer Stellungnahme. Damit würden keine positiven Anreize zur gewünschten Verlagerung in den ambulanten Bereich geschaffen.
Zudem sind die Kalkulationsgrundlagen für die Berechnung des neuen Verteilschlüssels nach Meinung der GDK nicht nachvollziehbar. Sie genügten deshalb zur Abschätzung der Auswirkungen der Vorlage auf die Steuer- und Prämienzahler nicht. Weiter kritisiert die GDK, dass die Kosten der Langzeitpflege beim vorgeschlagenen Modell der einheitlichen Finanzierung ausgeklammert werden.
Die GDK will unter anderem die Möglichkeit einer gezielten Steuerung auch der ambulanten Versorgung durch die Kantone sowie ein Kontrollinstrument über die den Krankenkassen zuzuleitenden kantonalen Steuergelder.
"Pragmatischer Vorschlag"
In einer gemeinsamen Mitteilung haben mehrere Akteure des Gesundheitswesens die Vorlage als pragmatischen Vorschlag begrüsst. Darunter sind die Dachverbände der Krankenkassen santésuisse und curafutura, der Ärzteverband FMH, die Schweizerische Gesundheitsligen- Konferenz GELIKO, Interpharma und die Patientenorganisation SPO.
Die Organisationen erklärten sich bereit für einen Dialog zur Lösungssuche unter Berücksichtigung der Anliegen der Kantone. Das Anliegen der Kantone, mehr Steuerung im ambulanten Bereich zu erhalten, sei nachvollziehbar.
Der Verband der öffentlichen und privaten Spitäler H+ unterstützt eine einheitliche Finanzierung. Die Langzeitpflege solle dabei integriert werden. Ausserdem sei es wichtig, dass die Verantwortung für die medizinische Versorgungssicherheit der Bevölkerung in der Hand von demokratisch legitimierten Organen, also der Kantone, bleibe.
Der Verband Privatkliniken Schweiz (PKS) lehnt die Vorlage dagegen ab. Denn die mit dem Vorschlag verknüpfte Zulassungssteuerung der Kantone im ambulanten Bereich verschärfe die bereits heute inakzeptable Vielfachrolle der Kantone zusätzlich.
Pflegefachleute gegen Vorlage
Der Schweizerische Berufsverband der Pflegefachfrauen und -männer SBK befürwortet zwar eine einheitliche Finanzierung der Leistungen, lehnt jedoch die Vorlage ab.
Damit werde keine Leistungsverlagerung von stationär zu ambulant gefördert, sondern Steuergelder in der Höhe von rund 8 Milliarden Franken an die Versicherer umgeleitet. Die Kantone hätten so kaum mehr Möglichkeiten, das Leistungsangebot oder dessen Qualität zu beeinflussen.
Heute vergüten die Krankenkassen alle ambulant erbrachten Leistungen. Die stationären Behandlungen hingegen werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen gedeckt, den Rest bezahlen die Krankenkassen.
Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, alle Leistungen einheitlich zu finanzieren. Grundsätzlich sollen die Krankenkassen künftig alle ambulanten und stationären Behandlungen vergüten. Die Kantone würden einen Beitrag von mindestens 25,5 Prozent der Kosten leisten, die nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt übrigbleiben. Im Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2015 hätten die Kantone mit diesem System 7,5 Milliarden Franken bezahlt.
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