Gewaltverbrechen | Polizei geht von einem Gewaltverbrechen aus
Ehepaar und Kind in Spreitenbach tot aufgefunden
Ein Ehepaar und ein Knabe sind in der Nacht auf Freitag in einer Wohnung in Spreitenbach AG tot aufgefunden worden. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei handelt es sich um ein Gewaltverbrechen. Der Mann oder die Frau dürfte das Delikt verübt und sich danach selbst gerichtet haben.
Bei den aufgefundenen Toten handelt es sich um ein Ehepaar im Alter von 77 und 55 Jahren sowie um einen vierjährigen Knaben, wie die Aargauer Kantonspolizei am Freitag mitteilte. Das Ehepaar wohnte in dieser Wohnung. Der Knabe stammte aus dem familiären Umfeld des Ehepaars.
Der Ehemann ist Schweizer. Die Ehefrau und der Knabe besitzen die peruanische Staatsangehörigkeit. Zur Klärung der genauen Todesumstände ordnete die Staatsanwaltschaft Baden bei den drei Leichen eine Obduktion im Institut für Rechtsmedizin (IRM) Aargau an.
Schusswaffe sichergestellt
Der genaue Tatablauf und die Hintergründe der Gewalttat sind noch unklar. Nach ersten Erkenntnissen dürfte das Delikt durch eine der verstorbenen Personen verübt worden sein, wie die Kantonspolizei festhält. Es gebe keine Hinweise, dass eine weitere Person am Gewaltverbrechen beteiligt gewesen sei.
In der Wohnung wurde eine Schusswaffe sichergestellt. Von Beginn weg wies die Situation in der Wohnung gemäss Polizei auf ein Gewaltverbrechen hin. Die Ermittlungen dauern an. Die Staatsanwaltschaft Baden eröffnete eine Untersuchung.
Verschlossene Wohnung
Angehörige hatten das Ehepaar nicht mehr erreichen können und die Polizei informiert. Daher rückte die Kantonspolizei kurz nach Mitternacht zur Kontrolle an den Glattlerweg in Spreitenbach aus. Die Wohnung war verschlossen. Es musste ein Schlüsseldienst beigezogen werden. Im Innern stiessen die Polizisten auf die drei leblosen Personen.
Die Gemeinde Spreitenbach, bekannt für ihre Einkaufszentren, zählt knapp 12'000 Einwohnende und grenzt an die Zürcher Kantonsgrenze. Der Gemeinderat Spreitenbach zeigte sich in einer Stellungnahme sehr betroffen vom Vorfall. Er spreche den Angehörigen sein tiefstes Beileid aus, heisst es in einer schriftlichen Mitteilung.
Wenn sich Täter selbst richten
Bei Beziehungs- und Familiendramen kommt es immer wieder vor, dass sich der mutmassliche Täter selbst richtet. Beim Tötungsdelikt Ende Januar in Rünenberg BL erschoss sich der Täter selbst, nachdem er einen Basler Medienanwalt mit Schüssen aus seiner alten Armeepistole tödlich verletzt hatte.
Mitte Januar war in Oftringen AG ein Ehepaar im Alter von 79 und 82 Jahren tot in seiner Wohnung aufgefunden worden. Nach bisherigen Erkenntnissen gehen die Ermittlungsbehörden davon aus, dass der Mann zunächst seine kranke Frau und danach sich selbst erschoss.
Wenige Tage zuvor hatte ein 83-jähriger Mann im Spital in Affoltern ZH am Albis seine gleichaltrige Ehefrau im Bett erschossen. Anschliessend richtete sich der Mann selbst.
Im Mai 2015 hatte ein 36-jähriger Schweizer mit türkischer Abstammung in einem Einfamilienhaus in Würenlingen AG seine Schwiegereltern und seinen Schwager erschossen. Er tötete auch einen Nachbarn. Danach erschoss sich der Täter selbst.
Gemäss Strafprozessordnung kann ein mutmasslicher Täter nach einem Suizid nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden. Die Strafuntersuchung wird letztlich eingestellt.
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