Landwirtschaft | Kritik wegen ungleicher Behandlung
Bauer geht wegen Direktzahlungen für Christbäume vor Bundesgericht
Tabakbauern erhalten Direktzahlungen, Landwirte mit Christbaum-Kulturen hingegen gemäss einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom Sommer nicht. Ein Bauer mit Tannenkulturen zieht deshalb vor das Bundesgericht in Lausanne.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts scheine überhaupt nicht objektiv, sagte der betroffene Bauer in einem am Freitag veröffentlichten Interview mit dem Landwirtschaftlichen Informationsdienst (LID). Das Gericht sei nicht konkret auf das Anliegen eingegangen und habe seinen Entscheid kaum begründet.
Der Bauer kritisiert namentlich, dass Tabak- oder Rebbauern keine Nahrungsmittel anbauten und trotzdem Direktzahlungen erhielten, Weinachtsbaum-Bauern jedoch nicht. Auch Flächen, auf denen die Tannen wüchsen, produzierten Nahrungsmittel, weil dort im Sommer Schafe weideten, die Fleisch und Wolle lieferten.
Das Bundesverwaltungsgericht hielt in seinem im Juli bekanntgemachten Entscheid fest, der Bauer könne mit seinem Vergleich zum Tabak keinen Vorteil für sich ableiten. Vielmehr zeige er mit seinen Argumenten auf, dass Tabakbauer ebenfalls nicht in den Genuss von Direktzahlungen kommen sollten.
Die Verordnung über die Direktzahlungen sieht explizit vor, dass Christbaum-Kulturen zu keinen Direktzahlungen berechtigen. Dies geht aus dem aktuellen Entscheid hervor.
Die ungleiche Behandlung der beiden Produkte Tabak und Weihnachtsbaum verstosse nicht gegen übergeordnetes Recht, schreibt das Bundesverwaltungsgericht. Zudem sei der Entschluss, Tabak zu subventionieren, von der Politik gefällt worden.
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