Verleumdungsprozess | Kritisches Flugblatt

Dignitas-Gründer fordert in Zürich Freispruch

Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli auf dem Weg ins Bezirksgericht anlässlich seiner Anklage zur Flyer-Aktion gegen Regierungsrätin Silvia Steiner.
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Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli auf dem Weg ins Bezirksgericht anlässlich seiner Anklage zur Flyer-Aktion gegen Regierungsrätin Silvia Steiner.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 06.04.18 0
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Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli hat am Freitag die Verantwortung für ein Flugblatt übernommen, mit dem die Wahl von Silvia Steiner (CVP) in den Zürcher Regierungsrat hätte verhindert werden sollen. Auf dem Flyer habe aber die Wahrheit gestanden, von Verleumdung könne keine Rede sein, sagte der 85-Jährige vor dem Bezirksgericht. Das Urteil steht noch aus.

Das Flugblatt mit dem Titel "Diese Frau möchte Ihnen die Mündigkeit absprechen" wurde vor den Regierungsratswahlen im Jahr 2015 in knapp 750'000 Briefkästen im Kanton Zürich gelegt. Darin wurde die heutige Bildungsdirektorin Silvia Steiner von einem bis dato unbekannten "Überparteilichen Komitee Selbstbestimmung am Lebensende" heftig angegriffen.

Er übernehme die Verantwortung für dieses Flugblatt, sagte Minelli am Freitagnachmittag vor dem Zürcher Bezirksgericht. Personen aus dem Dignitas-Umfeld hätten die Wahl von Steiner verhindern wollen, da diese eine "menschenverachtende Haltung zur Sterbehilfe" habe.

Weit übers Politische hinaus

Über unterschiedliche Meinungen zur Sterbehilfe könne man diskutieren, sagte der Anwalt von Silvia Steiner. "Doch deswegen stehen wir nicht hier vor Gericht." Der Inhalt des Flugblattes sei weit übers Politische hinausgegangen.

Der heutigen Bildungsdirektorin sei "massives Fehlverhalten" im privaten Bereich vorgeworfen worden, ihr seien mit gezielten Lügen charakterliche Defizite angehängt worden. Diese auf Unwahrheiten beruhenden Vorwürfe hätten seine Mandantin sehr geschmerzt.

Rechtlich umstritten war vor Gericht jedoch nur eine einzige Passage: "Eine Affäre um Trunkenheit am Steuer, bei der es um ihren damaligen Ehemann ging, führte nach nur drei Jahren zu ihrem Rauswurf aus der Stadtpolizei Zürich", hiess es im Flugblatt.

Damit werde Steiner ein strafrechtlich oder personalrechtlich unkorrektes Verhalten vorgeworfen, hatte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift festgehalten. Sie verlangte deshalb eine Verurteilung Minellis und seines Mitstreiters wegen Verleumdung - oder allenfalls zumindest übler Nachrede.

Dem Leser des Flugblattes werde suggeriert, Steiner habe ihren Posten irgendwie ausgenutzt, sagte auch ihr Anwalt sinngemäss. Dies sei ganz klar ehrverletzend.

Minelli pocht auf Freiheit im Wahlkampf

Minelli meinte, dass die Angaben auf dem Flyer aber der Wahrheit entsprochen hätten. Ein Rauswurf sei ja erfolgt - Steiner sei suspendiert worden und später nicht mehr zurückgekehrt. Und dass die heutige Regierungsrätin "etwas Unredliches getan" haben soll, werde im Flugblatt ja gar nicht behauptet.

Ein "Rauswurf" bedeute nicht, dass eine Person unehrenhaft sei, führte auch Minellis Anwalt in seinem Plädoyer aus. Entlassungen könnten in der heutigen Hire-and-Fire-Mentalität jeden treffen.

Weshalb dieser Vorfall, der viele Jahre zurückliege, überhaupt ins Flugblatt aufgenommen wurde, wenn doch die strafrechtlichen und administrativen Untersuchungen zum Schluss gekommen waren, dass kein fehlbares Handeln vorgelegen habe, wollte der Einzelrichter wissen.

Diese Freisprüche hätten nicht erwähnt werden müssen, antwortete Minelli. Schliesslich sei Steiner am Ende nicht auf ihren Posten zurückgekehrt - auch wenn es keine Verstösse gegeben habe, irgendwelche Gründe müssten doch vorhanden sein, so Minelli. "Das muss man vor Regierungsratswahlen thematisieren dürfen."

Urteil wird schriftlich eröffnet

Die Staatsanwaltschaft fordert, dass Minelli sowie ein Mitstreiter, der vor Gericht schwieg, mit einer bedingten Geldstrafe von je 150 Tagessätzen bestraft werden. Die Probezeit soll zwei Jahre betragen. Zudem sollen die beiden Beschuldigten eine Busse von 9800 beziehungsweise 6000 Franken zahlen.

Steiners Anwalt verlangte, dass die beiden Beschuldigten zur Zahlung eines Schadenersatzes von 7500 Franken sowie einer Genugtuung von 5000 Franken verpflichtet werden. Letztere soll einer Institution für Menschen mit einer Behinderung zukommen.

Die Verteidiger von Minelli und seines Mitstreiters plädierten auf vollumfängliche Freisprüche. Das Bezirksgericht Zürich wird sein Urteil zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnen.

06. April 2018, 18:10
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