Bundesrat | «Besondere Lage» verlängern und strengere Massnahmen anordnen oder Notrecht ausrufen
Die nächsten möglichen Schritte bezüglich Coronavirus
Ende Februar hat der Bundesrat die «besondere Lage» ausgerufen. Der nächste Schritt wäre entweder eine Verlängerung dieser Lage oder die Verkündigung der «ausserordentlichen Lage».
Am Freitag berät sich der Bundesrat über das weitere Vorgehen bezüglich Coronavirus. Es bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Einerseits kann der Bundesrat die «besondere Lage» verlängern und noch strengere Massnahmen anordnen. Hierzu zählen beispielsweise die Einschränkung der Bewegungsfreiheit oder die Untersagung des Schulbetriebs. In dieser Lage hätten die Kantone immer noch die Kompetenz strengere Massnahmen in ihrem Gebiet zu treffen, müssten sich jedoch bei weitergehenden Anordnungen des Bundesrats an diese anpassen.
Die nächsten möglichen Schritte vom Bundesrat bezüglich dem Coronavirus. (Quelle: rro)
Die andere Möglichkeit wäre der Ausruf der «ausserordentlichen Lage» und damit das Inkraftsetzen des Notrechts. Das heisst, der Bundesrat könnte eigenständig Entscheidungen bezüglich des Virus treffen und die bis anhin geltenden Gesetze komplett ignorieren. Diese Situation verlangt jedoch, dass die Landesregierung die Corona-Epidemie als nationale Bedrohung einstuft, welche die innere und äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet.
Zuletzt hat der Bundesrat im Hebst 2008 vom Notrecht Gebrauch gemacht. Dabei hat er die Grossbank UBS ohne Zustimmung des Parlaments und des Volks mit sechs Milliarden Franken unterstützt.
hk
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