Mobilität | 170 000 Hinterlegungen im letzten Jahr
Hinterlegungsgebühr für GA-Inhaber fällt definitiv weg
Seit März 2018 bezahlen Inhaber eines Generalabonnements keine Gebühr mehr, wenn sie ihr GA hinterlegen wollen. Die vorübergehende Regelung sollte per 1. März 2019 wieder aufgehoben werden. Nun hat man sich in der öV-Branche aber dazu entschlossen, die Hinterlegungsgebühr von zehn Franken ganz abzuschaffen.
Wer sein Generalabonnement für bis zu 30 Tage abgegeben hat, bezahlte bisher gemäss dem Tarif 654 eine Gebühr von zehn Franken je Hinterlegung. Bei der Rechnung für das GA im Folgejahr wurden diese Tage in Form einer Preisreduktion gutgeschrieben.
Wegen Mehrwertsteuersenkung
Als sich die Branche im Zuge der Senkung der Mehrwertsteuer um 0,3 Prozentpunkte dazu entschloss, die Mehrerträge an die Kunden weiterzugeben, strich sie die Gebühr für die Dauer eines Jahres zwischen März 2018 und Februar 2019, so die Verantwortlichen von «Direkter Verkehr Schweiz» in einer Mitteilung an die Medien.
Im Dezember habe sich die Gemeinschaft der Transportunternehmen nun entschlossen, auf die Wiedereinsetzung der Gebühr zu verzichten und sie gänzlich abzuschaffen. 2018 seien rund 170 000 Hinterlegungen registriert worden, heisst es weiter. Mit dem Verzicht auf die Gebühr sollen im Sinne eines Kundenbedürfnisses Hürden abgebaut werden.
Andere Regelungen bleiben bestehen
Die weiteren Bestimmungen betreffend Hinterlegung bleiben unverändert. So sei die Hinterlegung nach wie vor für eine Dauer von mindestens fünf und maximal 30 Tagen und an jedem bedienten Schalter oder via Telefon beim Contact Center Brig möglich.
pd/tma
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