Wirtschaft | Schweizer Aktiengesellschaften sollen Generalversammlungen in der Schweiz durchführen
Beat Rieder: «Der Staat sollte Generalversammlungs-Jetting nicht fördern»
Bei der Revision des Aktienrechts nähern sich sich National- und Ständerat einander an. Es bleiben aber noch etliche Differenzen für die bevorstehende dritte Beratungsrunde.
Sollen Loyalitätsaktien eingeführt werden oder nicht? Dies nur eine Frage, mit welcher sich die Räte am Mittwoch befassten. Der Ständerat bleibt beim Nein. Er entschied am Mittwoch ohne Diskussion, an dieser Differenz zum Nationalrat festzuhalten. Dieser ist nun wieder am Zug. Im Gegensatz zum Nationalrat will der Ständerat zudem festschreiben, dass Unternehmen Aktienkapital nicht in Fremdwährung führen dürfen.
In der Frage des Abhaltens von Generalversammlungen im Ausland will der Ständerat beim geltenden Recht bleiben. Schweizer Aktiengesellschaften sollten Generalversammlungen in der Schweiz durchführen. Dafür gebe es auch wirtschaftliche Interessen, sagte Kommissionssprecher Beat Rieder namens der Mehrheit. Martin Schmid von der Bündner FDP befürchtete, dass mit der Durchführung im Ausland kritische Minderheitsaktionäre am Zugang zu einer Generalversammlung gehindert werden könnten und je nach Durchführungsort ihre Rechte nicht durchsetzen könnten.
sda/ip
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