Heiratsstrafe | Beschwerden in mehreren Kantonen – auch im Wallis
CVP verlangt Wiederholung der Abstimmung zur Heiratsstrafe
Nach dem Willen der CVP sollte ihre eidgenössische Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" erneut vors Volk. Sie war 2016 an der Urne knapp verworfen worden. Die CVP hat in mehreren Kantonen eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht.
Begründet wird die Beschwerde mit "skandalösen Fehlinformationen" über die Zahl der betroffenen Ehepaare im damaligen Abstimmungskampf, wie die CVP am Montag mitteilte. Mit der "korrekten Faktenlage" wäre laut CVP die 2016 mit 49,2 Prozent Ja-Stimmen trotz erreichtem Ständemehr äusserst knapp gescheiterte Volksinitiative gegen die Heiratsstrafe erfolgreich gewesen.
Gravierende Fehlinformation
Im Abstimmungskampf gegen die Initiative habe der Bundesrat nämlich hauptsächlich mit diesen (tieferen) Zahlen argumentiert. Von einem klaren Volksentscheid könne unter diesen Voraussetzungen nicht ausgegangen werden.
Laut den neusten Angaben sei der gesamte Mittelstand von der Heiratsstrafe betroffen. Rechne man auch die von der Heiratsstrafe betroffenen Rentnerinnen und Rentner dazu, seien heute in der Schweiz rund 1,4 Millionen Personen Opfer der Heiratsstrafe, stellt die Partei fest.
Die Heiratsstrafe lasse sich weder ökonomisch noch familienpolitisch rechtfertigen. Die CVP verlangt eine Wiederholung des Volksentscheids und reichte am Montag in mindestens acht Kantonen eine Abstimmungsbeschwerde ein.
Dies sagte Marianne Binder, Präsidentin der CVP Kanton Aargau, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage. Binder war Mitglied im Initiativkomitee und hat selber im Aargau eine Beschwerde deponiert. Weitere Eingaben seien in den Kantonen Bern, Basel-Landschaft, Solothurn, Waadt, Wallis, Zug und Zürich gemacht worden, sagte sie.
Wie der Neuenburger Verfassungsrechtler Pascal Mahon auf Anfrage von Keystone-SDA erklärte, haben die Kantone zehn Tage Zeit, um über eine eingereichte Verfassungsbeschwerde zu befinden. Lehnen sie diese ab, kann die Beschwerde ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Offizielle Zahlen deutlich nach oben korrigiert
Auslöser der Beschwerde sind die am Freitag offiziell korrigierten Angaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Laut diesen sind von der Heiratsstrafe erheblich mehr Ehepaare betroffen als bisher angegeben und in der Abstimmungskampagne kommuniziert worden waren.
Damals lag die Schätzung bei rund 330'000 Betroffenen, neu geht der Bund von 704'000 betroffenen Ehepaaren aus. In der bisherigen Schätzung fehlten Zweiverdiener-Ehepaare mit Kindern.
Laut der bisherigen Schätzung waren rund 80'000 Zweiverdiener-Ehepaare von der Heiratsstrafe betroffen, neu geht der Bund von 454'000 aus. Laut dem Neuenburger Verfassungsrechtler Pascal Mahon haben die Kantone zehn Tage Zeit, um über eine eingereichte Verfassungsbeschwerde zu befinden. Lehnen sie diese ab, kann die Beschwerde ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Der emeritierte St. Galler Staatsrechtler Rainer Schweizer erklärte auf Anfrage gegenüber der Agentur Keystone-SDA, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts ausnahmsweise aufgrund nachträglich auftauchender, sehr wichtiger Fakten eine Abstimmung auch im Bund angefochten werden kann.
Dies gelte besonders, wenn die Information der Stimmberechtigten erheblich unzutreffend, ja gar irreführend war. Im vorliegenden Fall erscheint laut Schweizer angesichts der ganz neuen Informationen eine Beschwerde ans Bundesgericht nicht aussichtslos.
Diese Meinung teilte auch Mahon. Die Tatsache, dass eine Mehrheit der Kantone der Vorlage zugestimmt habe, könnte seiner Meinung nach ein zusätzliches Argument sein.
Wiederholung wäre Präzedenzfall
Die Wiederholung einer eidgenössischen Abstimmung wäre ein Präzedenzfall. Bisher sei noch nie eine eidgenössische Abstimmung wiederholt worden, heisst es bei der Bundeskanzlei auf Anfrage der Agentur Keystone-SDA. Wie häufig Abstimmungsbeschwerden aus inhaltlichen Gründen nach Abstimmungen vorkommen, erfasst die Bundeskanzlei nach eigenen Angaben nicht.
Der einzige Fall einer Beschwerde gegen eine eidgenössische Abstimmung nach dem Urnengang war bisher jene gegen die Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform II.
Die Vorlage war 2008 an der Urne knapp angenommen worden. Weil diese viel grössere Steuerausfälle bewirkte als angekündigt, hatten SP-Vertreter 2011 eine Beschwerde eingereicht. Das Bundesgericht gab ihnen inhaltlich recht und kritisierte den Bundesrat.
Trotzdem verzichteten die Lausanner Richter darauf, die Abstimmung wiederholen zu lassen. Sie begründeten dies mit dem Hinweis auf Rechtssicherheit und Vertrauensschutz. Da sich viele Firmen bereits auf das neue Steuerrecht eingestellt hatten, wollte die Richter das Rad nicht zurückdrehen.
Diese Argumentation dürfte allerdings bei der Initiative gegen die Heiratsstrafe nicht zutreffen. Durch die erste Abstimmung seien "keine nicht wieder gut zu machenden Entscheidungen der Behörden gefällt worden", erklärte der St. Galler Staatsrechtler. Eine Wiederholung der Abstimmung könne daher diskutiert werden.
Zu den möglichen Erfolgschancen einer Beschwerde äusserte sich Mahon zurückhaltend. Auch wenn kein neues Gesetz in Kraft getreten sei, habe der Bundesrat bereits einen Vorschlag vorbereitet, der bestehende Ungleichheiten korrigieren könnte. Ein Entscheid des Parlaments darüber könnte laut Mahon daher bereits vor einem allfälligen Urteil des Bundesgerichts fallen.
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar