Bundesrat | CVP eröffnet Nominationsverfahren für Nachfolge von Doris Leuthard
CVP will mindestens eine Frau auf dem Ticket
Einen Tag nach Bekanntgabe des Rücktritts von Bundesrätin Doris Leuthard hat die CVP das Nominationsverfahren für die Bundesratskandidaturen eröffnet. Mindestens eine Frau soll auf das Ticket. Die Bundeshausfraktion will am 16. oder 17. November offiziell nominieren.
Einen Tag nach Bekanntgabe des Rücktritts von Bundesrätin Doris Leuthard hat die CVP das Nominationsverfahren für die Bundesratskandidaturen eröffnet. Mindestens eine Frau soll auf das Ticket. Die Bundeshausfraktion will am 16. oder 17. November offiziell nominieren.
"Ich gehe davon aus, dass mindestens eine Frau auf dem Ticket sein wird", sagte Parteipräsident Gerhard Pfister am Freitag vor den Medien in Bern. Ob es ein Einzel-, Zweier- oder gar Dreierticket gebe, wisse er noch nicht, das werde die Findungskommission entscheiden.
Allerdings liess er durchblicken, dass er gegen ein Einerticket wäre. Dies könnten die Parlamentarier als Einladung verstehen, diese Person nicht zu wählen, meinte er. Man dürfe sich danach nicht beklagen, wenn die Person auf dem Einerticket effektiv nicht gewählt würde.
Von den Kandidierenden wünscht sich Pfister Führungsqualitäten, gute oder sehr gute Konsensfähigkeiten sowie ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeiten. Führungserfahrung ist für Pfister nicht zwingend nötig: "Ich erinnere daran: die hatte Doris Leuthard auch nicht."
Die Kantonalparteien müssen die Kandidatinnen und Kandidaten bis am 25. Oktober nominieren und der Findungskommission melden. Deren Präsident ist Fraktionschef Filippo Lombardi.
Juristen überprüfen Kandidierende
Eine unabhängige Prüfungskommission unternimmt anschliessend eine vertrauliche, "professionelle, faktenbasierte Personenüberprüfung". Die Prüfung lehnt sich an die Personensicherheitsüberpüfung, welche die Bundesverwaltung für politisch mandatierte Personen mache, sagte Pfister.
Zum Prüfgremium gehören bislang alt Bundesrichter Heinz Aemisegger sowie die ehemalige Untersuchungsrichterin Judith Fischer. "Sie werden weitreichende Kompetenz haben, darunter jene, Recherchen zu machen und schwierige Dinge anzusprechen", sagte Pfister.
Die Prüfungskommission könne bei ihren Recherchen auf Informationen stossen, die bei Bekanntwerden zum Nachteil des Kandidaten wären. "Aus diesem Grund sitzen in der Prüfungskommission keine Fraktionskollegen", erklärte Pfister.
Die unabhängigen Experten informieren aber die Findungskommission darüber, wenn etwas vorliegt, allerdings nicht, was genau es sei, erläuterte Pfister. Ein Kandidat müsse die Kandidatur zurückziehen können, ohne dass es für ihn daraus Schaden ergeben würde, sagte Pfister. Auch offene Fragen werden mitgeteilt, denen anschliessend die Findungskommission nachgehen kann.
Kandidaten müssen Durchleuchten absegnen
Für diese vertiefte Prüfung müssen die Kandidatinnen und Kandidaten ihr Einverständnis geben. "Wenn jemand dieses Durchleuchten ablehnt, ist dies nicht automatisch ein Ausschlusskriterium", sagte Pfister, denn die Prüfungskommission habe nicht die Kompetenz zu entscheiden, wer nominiert werde.
Diese Aufgabe obliege der Findungskommission. In dieser sitzen neben Gerhard Pfister und Filippo Lombardi die Nationalratsmitglieder Ida Glanzmann (LU), Jean-Paul Gschwind (JU), Markus Ritter (SG) sowie die Ständeratsmitglieder Brigitte Häberli (TG) und Beat Vonlanthen (FR). Sie prüfen auch das Anforderungsprofil der Kandidaten.
Am 16. oder 17. November nominiert die Findungskommission die Kandidatinnen und Kandidaten. Diese werden anschliessend vom 27. November bis 4. Dezember von den anderen Fraktionen befragt und angehört. Voraussichtlich am 5. Dezember wird die vereinigte Bundesversammlung das neue Bundesratsmitglied wählen.
Im Anschluss an diese Wahl wird die Nachfolge von Johann Schneider-Ammann bestimmt. Er hatte seinen Rücktritt am Dienstag bekannt gegeben. Die Wahl der Nachfolge von Leuthard wird aufgrund ihrer längeren Amtsdauer jener von Schneider-Ammann vorgezogen.
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