Coronavirus | Jetzt unterstützt die Armee die Kantone
Anstieg der Infektionen in der Schweiz sprunghaft auf 210 Fälle angestiegen
Im Kampf gegen das Coronavirus bietet der Bundesrat die Armee auf: Angehörige der Armee im Assistenzdienst sollen die Kantone während dreier Wochen unterstützen. Die Zahl der bestätigten Fälle ist inzwischen auf 210 gestiegen.
Das sagte Daniel Koch, Leiter der Abteilung übertragbare Krankheiten im Bundesamt für Gesundheit (BAG), am Freitag vor den Bundeshausmedien. Am Vortag waren es 87 Fälle gewesen.
Der vom Bundesrat beschlossene Einsatz der Armee entspricht einem Gesuch des Kantons Tessin. Dem Südkanton werden aktuell zwei Ambulanzen zur Verfügung gestellt. Die Armeeangehörigen sollen die zivilen Spitäler unterstützen. So soll auch bei einer weiteren Zunahme von Corona-Fällen der Notfalldienst sichergestellt werden. Die Einsatzverantwortung liegt bei den zivilen Behörden.
Lage hat sich akzentuiert
Der Bundesrat diskutierte am Freitag über die Möglichkeit, bis 800 Armeeangehörige bis zu drei Wochen im Assistenzdienst einzusetzen, wie Innenminister Alain Berset sagte. Gemäss Militärgesetz muss die Bundesversammlung den Assistenzdiensteinsatz genehmigen, wenn mehr als 2000 Angehörige der Armee aufgeboten würden oder der Einsatz länger als drei Wochen dauern würde.
In der Schweiz habe sich die Lage akzentuiert, heisst es in der gemeinsamen Mitteilung verschiedener Departemente. Die Zahl der Ansteckung steige. Im Kanton Waadt starb am Donnerstag eine 74-jährige Frau an den Folgen der Viruserkrankung Covid-19. "Die Zahl der Fälle dürfte weiter steigen."
Das neue Virus gefährdet besonders über 65-Jährige. Bei ihnen besteht das Risiko, dass die Krankheit einen schweren Verlauf nimmt. Dasselbe gilt für Personen mit chronischen Atemwegserkrankungen, Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Krankheiten, einem geschwächten Immunsystem sowie mit Krebs. Dagegen ist die Rate an schweren Fällen bei gesunden Personen unter 60 Jahren gering.
Schutz von Älteren
Der Bundesrat gab zusätzlich weitere Empfehlungen für die Bevölkerung und die Arbeitswelt ab. Im Zentrum steht der Schutz von Älteren und Kranken. Neu empfiehlt der Bundesrat, Besuche in Alters- und Pflegeheimen und Spitälern zu vermeiden. Sei ein Besuch nötig, soll man sich ans Pflegepersonal wenden und dessen Empfehlungen zu befolgen.
Auch für das Benutzen von Zug, Tram und Bus gibt es konkrete Empfehlungen: Reisen in Stosszeiten sollen wenn möglich vermieden und Freizeit-Fahrten reduziert werden. In Verkehrsmitteln sowie an Bahnhöfen und Haltestellen sollen die Menschen Abstand halten. Wer Symptome einer Atemwegserkrankung hat, soll auf den ÖV verzichten.
Möglichst nicht zu Stosszeiten
Auch Arbeitgeber sollen Angestellte darauf hinweisen, öffentliche Verkehrsmitteln zu Stosszeiten möglichst zu meiden und Arbeitszeiten entsprechend flexibel gestalten. Damit Arztpraxen und Spitäler nicht überlastet werden, sollen Arbeitgeber im Krankheitsfall Arztzeugnisse frühestens ab dem fünften Abwesenheitstag verlangen.
Distanz ist auch am Arbeitsplatz gefordert, etwa mit Home Office oder Telearbeit sowie Anpassungen von Arbeitszeiten oder räumlichen Anpassungen in den Büros. Von Schutzmasken wird - ausser etwa in Gesundheitseinrichtungen - ausdrücklich abgeraten. Empfohlen werden hingegen die persönlichen Hygienemassnahmen.
Übertragungsketten eruieren
Der Bundesrat kündigte am Freitag einen Strategiewechsel für die Bekämpfung der Epidemie an: Er will zwar "so lange wie möglich" weiterhin Infizierte frühzeitig ausfindig machen und behandeln und Übertragungsketten eruieren und unterbrechen. Gleichzeitig will er aber mit den neuen Empfehlungen eine grössere Ausbreitung des Sars-CoV-2-Virus verhindern oder verlangsamen, zum Schutz der besonders gefährdeten Menschen.
Schwere Erkrankungen, Todesfälle und auch eine Überlastung des Gesundheitssystems will der Bundesrat verhindern. Seine neuen Empfehlungen hätten "Auswirkungen auf die Arbeitswelt sowie auf das öffentliche Leben in der Schweiz", heisst es im Communiqué.
Grossanlässe verboten
Ob das vergangene Woche erlassene Verbot von Grossveranstaltungen über 1000 Personen über den 15. März hinaus gilt, entscheidet der Bundesrat voraussichtlich nächsten Freitag, wie er schreibt. Auch über weitere Begleitnahmen will er dann entscheiden.
Wird das Verbot verlängert, prüft das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF in Absprache mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) bis am 20. März Begleitmassnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen.
Zusätzlich prüft der Bundesrat einen möglichen Ausgleich von allfälligen Härtefällen. Das Wirtschaftsdepartement WBF führe auf verschiedenen Ebenen Gespräche mit Vertretern der Kantone, der Wirtschaft und der Sozialpartner.
Geld für Forschung
Bezüglich Generalversammlungen weist der Bundesrat auf die bestehende Möglichkeit von Aktionären hin, sich vertreten zu lassen. Betroffene Unternehmen sollen ihren Aktionären entsprechend empfehlen, sich an der GV vertreten zu lassen, um so die Zahl der Teilnehmer zu reduzieren.
Der Bundesrat weist ausserdem darauf hin, dass eine GV auch verschoben werden könne; bei der sechsmonatigen Frist zur Durchführung einer GV handelt es sich einzig um eine Ordnungsfrist. Auch Beschlüsse, die an einer verspätet durchgeführten GV gefasst werden, sind gültig.
Schliesslich macht der auch finanzielle Mittel locker. 5 Millionen Franken hat der Schweizerische Nationalfonds (SNF) für die Forschung zum Coronavirus gesprochen. Internationale Gesundheitsorganisationen werden mit weiteren 4 Millionen Franken unterstützt.
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