Drogen | Pilotversuche sollen zeitlich und räumlich strikt beschränkt
Bundesrat stellt Gesetzesartikel zu Cannabis-Pilotversuchen vor
Der Bundesrat will einen Artikel für Cannabis-Pilotversuche in das Betäubungsmittelgesetz aufnehmen. Ausserdem soll das Verkaufsverbot für Medizinalcannabis aufgehoben werden.
Die Pilotversuche sollen zeitlich und räumlich strikt beschränkt sein, die Teilnehmerzahl sei begrenzt und Minderjährige davon ausgeschlossen, teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Mittwoch mit. Der Artikel gestatte wissenschaftliche Studien, ändere aber nichts am allgemeinen Verbot des Cannabiskonsums.
Obwohl der Cannabis-Konsum verboten und strafbar sei, gehe die Zahl von rund 200'000 Konsumenten nicht zurück. Gleichzeitig floriere der Schwarzmarkt. Die Konsumentensicherheit sei dadurch nicht gewährleistet.
Deshalb wollen mehrere Städte Pilotversuche durchführen und alternative Regelungsmodelle prüfen. Die Universität Bern zum Beispiel wollte untersuchen, wie sich die Legalisierung von Cannabis auf die Konsumenten und den Markt auswirkt. Laut Bundesamt für Gesundheit gibt es dafür aktuell jedoch keine Rechtsgrundlage. Diese soll nun geschaffen werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. Oktober.
Gleichzeitig will der Bundesrat den Zugang zu Medizinalcannabis für Patientinnen und Patienten erleichtern. In der Schweiz seien im letzten Jahr rund 3000 Patientinnen und Patienten - oft ältere Menschen mit unheilbaren Krankheiten wie Multiple Sklerose oder Krebs im Endstadium - damit behandelt worden.
Doch das Bewilligungsverfahren sei langwierig und verzögere den Behandlungsstart. Der Bundesrat hat deshalb das Eidg. Departement des Innern (EDI) damit beauftragt, die Gesetzgebung anzupassen. Dazu soll das Verbot, Medizinalcannabis in den Verkehr zu bringen, aufgehoben werden.
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