Strahlenschutz | Grund für ein Verbot ist das Hautkrebsrisiko
Bundesrat will Minderjährigen Solarium-Besuche untersagen
Minderjährigen soll der Solarium-Besuch wegen des Hautkrebsrisikos künftig verboten sein. Und für Haar-Entfernungen mittels Laser braucht es neu einen Sachkundeausweis. Diese Massnahmen schlägt der Bundesrat auf Grundlage des neuen Gesetzes zum Strahlenschutz vor.
Das neue Gesetz soll die Sicherheit bei der Verwendung von gefährlichen Produkten verbessern, die nichtionisierende Strahlung (NIS) oder Schall aussenden. Das Eidg. Departement des Innern (EDI) hat am Mittwoch die Vernehmlassung zur dazugehörigen Verordnung eröffnet. Sie dauert bis am 31. Mai 2018.
Die in Solarien verwendete Strahlung könne längerfristig Hautkrebs verursachen, heisst es in der Medienmitteilung. Aus diesem Grund soll unter 18-Jährigen der Besuch der Bräunungsstudios in Zukunft verwehrt werden. Die Kontrollen sollen die Kantone vornehmen.
Laser-Behandlungen
Weiter soll für kosmetische Behandlungen mit starken Blitzlampen und Lasern künftig ein Sachkundenachweis verlangt werden. Dies betrifft insgesamt 13 Behandlungen wie etwa die Haarentfernung mit Lasern, die Behandlung von Cellulite und Fettpolster oder jene von Falten und Narben.
Für die Ausbildung der Kosmetikerinnen soll die Branche selber verantwortlich sein. Weiterhin nur von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden sollen Laserbehandlungen wie beispielsweise die Entfernung von Warzen, Altersflecken oder Ekzemen. Das Entfernen von Leberflecken mit Laser und Tätowierungen mit Blitzlampen soll neu verboten werden.
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