Waffenrecht | Bundesrat will die EU-Waffenrichtlinie pragmatisch umsetzen
Armeeangehörige sollen Waffen behalten dürfen
Sportschützen und -schützinnen sollen weiterhin mit halbautomatischen Gewehren schiessen und Armeeangehörige ihre Waffen nach der Entlassung behalten dürfen. Der Bundesrat will die EU-Waffenrichtlinie pragmatisch umsetzen.
Möglich machen dies Ausnahmebewilligungen vom vorgesehen Verbot dieser Waffen. Im Zentrum der verschärften EU-Vorschriften stehen halbautomatische Gewehre und Pistolen mit Magazinen mit grossem Fassungsvermögen. Darunter ist das Sturmgewehr 90 der Schweizer Armee, das auch Sportschützen üblicherweise benützen.
Für Gewehre liegt die Grenze bei 10 Schuss im Magazin, für Pistolen bei 20 Schuss. Diese Waffen seien gefährlich, weil mit ihnen ohne Nachladen mehrere Male geschossen werden kann. Ziel der neuen Gesetzgebung ist, den Zugang zu diesen Waffen zu beschränken und den Informationsaustausch im Schengen-Raum zu verbessern.
Regelmässige Trainings nachweisen
Am Freitag verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie in der Schweiz. Im Antrag nimmt er Rücksicht auf die Sportschützen. Sie können weiterhin mit Sturmgewehren schiessen, wenn sie entweder Mitglied in einem Schiessverein sind oder nachweisen können, dass sie regelmässig schiessen.
Wer seine Armeewaffe nach dem Dienst übernehmen will, kann dies weiterhin tun. Möglich macht das eine Ausnahmeregelung, die mit der EU ausgehandelt werden konnte.
Wer bereits eine Waffe besitzt, die gemäss Richtlinie verboten ist, muss dies innerhalb von drei Jahren beim kantonalen Waffenbüro bestätigen lassen. Nötig ist das nur, wenn die Waffe noch nicht registriert ist oder wenn der Besitzer sie nicht direkt bei der Entlassung aus dem Dienst von der Armee übernommen hat.
Ausnahmebewilligungen sind auch für Sammler und Museen möglich. Sie können verbotene halbautomatische Waffen in ihren Beständen haben, wenn sie nachweisen können, dass sie sie sicher aufbewahren. Waffen, für die die Ausnahmebewilligung nötig ist, müssen Sammler und Museen in einer Liste aufführen.
Drohung mit Referendum
Die EU-Waffenrichtlinie stand von Beginn weg im Visier der Kritik: Der Schweizerische Schiesssportverband, der Schweizerische Unteroffiziersverband und Pro Tell, die Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht, drohten bereits mit dem Referendum. Von den grossen Parteien stellte sich die SVP gegen die Vorlage.
Als "Schengen"-Land ist die Schweiz jedoch verpflichtet, beim nach den Terroranschlägen von Paris von der EU verschärften Waffenrecht nachzuziehen. Sie muss die neuen Bestimmungen bis zum 31. Mai 2019 umsetzen.
Der Bundesrat betont in seiner Botschaft nun die Wichtigkeit des Schengen-Abkommens für die Schweiz bei der Bekämpfung von Kriminalität. Das Dublin-Abkommen wiederum sei zentral für die Schweizer Asylpolitik. Ausserdem führt er Kosten ins Feld.
Ein eigenes, mit "Schengen" vergleichbares System für die innere Sicherheit aufzubauen, würde laut einem Anfang Jahr veröffentlichten Bericht 400 bis 500 Millionen Franken kosten. Ein Wegfall von Schengen/Dublin würde der Volkswirtschaft Einkommensverluste von bis zu 11 Milliarden Franken im Jahr verursachen.
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