Altersvorsorge | Frauen sollen erst mit 65 Jahren in Rente gehen
Bundesrat will 1,7 Mehrwertsteuer-Prozente für die AHV
Der Bundesrat will die Mehrwertsteuer für die AHV um bis zu 1,7 Prozent erhöhen. Frauen sollen in Zukunft erst mit 65 Jahren in Rente gehen. Renten könnten flexibel zwischen 62 und 70 Jahren bezogen werden.
Diese Eckwerte für eine neue Reform der Altersvorsorge hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Zum Ausgleich für das höhere Frauenrentenalter muss Sozialminister Alain Berset drei Varianten ausarbeiten. Geprüft werden soll, ob dafür Erträge aus der Mehrwertsteuer, Lohnbeiträge oder beides verwendet werden sollen.
Eine Mehrwertsteuer-Erhöhung um 1,7 Prozent würde der AHV rund 6 Milliarden Franken einbringen. Mit der Erhöhung will der Bundesrat die AHV bis 2033 finanziell stabilisieren. Eine Vernehmlassungsvorlage zur AHV-Reform soll noch vor den Sommerferien vorliegen. Die Reform der zweiten Säule will der Bundesrat in einer separaten Vorlage weiterverfolgen.
Die Reform der Altersvorsorge ist im letzten Herbst an der Urne gescheitert. Die damalige Vorlage sollte AHV und obligatorische berufliche Vorsorge gleichzeitig ins Lot bringen. Vorgesehen war eine Mehrwertsteuer-Erhöhung um 0,6 Prozent, Frauenrentenalter 65 und eine Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule von 6,8 auf 6 Prozent. Als Ausgleich war unter anderem ein Zuschlag auf die AHV-Renten von 70 Franken vorgesehen.
Damals hatte der Bundesrat zunächst die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 2 Prozent vorgeschlagen. Nach der Vernehmlassung ging er auf 1,5 Prozent hinunter. Mehrheitsfähig waren in den Räten aber lediglich 0,6 Prozent. Im Referenzjahr 2030 hätte das der AHV 2,1 Milliarden Franken eingebracht. Die Erhöhung des Frauenrentenalters hätte die erste Säule um 1,3 Milliarden Franken entlastet.
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