Coronavirus | Alle Veranstaltungen ab 1000 Personen

Bundesrat verbietet Grossanlässe

<b>Sicherheitsvorkehrungen.</b> Gesundheitsminister Alain Berset verbietet Grossanlässe aufgrund des grassierenden Coronavirus.
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Sicherheitsvorkehrungen. Gesundheitsminister Alain Berset verbietet Grossanlässe aufgrund des grassierenden Coronavirus.
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Quelle: SDA 28.02.20 0
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Der Bundesrat verbietet wegen des grassierenden Coronavirus alle öffentlichen Grossveranstaltungen mit mehr als tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Das Verbot gilt laut dem Departement des Innern bis zum 15. März und wurde aufgrund der besonderen Lage verhängt.

Unter das Verbot fallen alle Veranstaltungen, an denen sich gleichzeitig mehr als tausend Personen aufhalten. Das können Fasnachtsumzüge, Konzerte, Breitensportanlässe oder auch Fussball- und Eishockeyspiele sein.

Der Bundesrat beschloss das Verbot an einer ausserordentlichen Sitzung am Freitag, wie das Departement des Innern (EDI) schrieb. Grund für das Verbot sei der Schutz der Bevölkerung. Diese habe oberste Priorität.

11.20 Uhr: «Es gibt eine gewisse Willkür bei Massnahmen»

Innenminister Alain Berset hat eingeräumt, dass es bei den getroffenen Massnahmen eine gewisse Willkür gebe. Die definierte Grenze von tausend Personen sei momentan aber die sinnvollste. «Im Moment gibt es keinen Anlass, weiterzugehen.»

Laut aktuellen Angaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) ist momentan von einer tiefen Dunkelziffer von unentdeckten Coronafällen auszugehen. Am Freitagmorgen waren 15 positive Fälle in neun verschiedenen Kantonen bestätigt.

11.13 Uhr: Auch Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen können betroffen sein

Gemäss Bundesrat Berset können auch Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen abgesagt werden. «Es bedarf jeweils einer Risikoabwägung von Veranstaltern und Behörden», sagte er./awo

11.08 Uhr: Skigebiete nicht betroffen

Ganze Gebiete abzusperren, sei in der aktuellen Situation dagegen nicht angebracht, sagte Berset. Auch Zugreisen, Skifahrten oder Einsätze in Rekrutenschulen könnten weiterhin stattfinden. Dort könnten die Menschen die Hygienemassnahmen befolgen und sich wirksam schützen./sda

10.40 Uhr: Epidemiegesetz erstmals in Anwendung

Bundesrat Berset bestätigt, dass das 2016 in Kraft getretene revidierte Epidemiegesetz der Schweiz erstmals in Anwendung komme. Gemäss Daniel Koch, Leiter Abteilung Übertragbare Krankheiten beim Bundesamt für Gesundheit BAG, habe es keine Neuansteckungen in der Schweiz gegeben. Angesteckt hätten sich die Betroffenen hauptsächlich im Ausland oder aber es seien Personen, die aufgrund eines Falles im Umfeld bereits in Quarantäne gewesen sind./awo

10.33 Uhr: «Grosse Bürogebäude werden nicht gesperrt»

Vom Veranstaltungsverbot des Bundes ausgenommen sind Bürogebäude mit mehr als tausend Personen. "Dort können sich die Personen frei bewegen und können die Hygienevorschriften umsetzen", sagte Innenminister Alain Berset am Freitag vor den Bundeshausmedien.

"Besondere Lagen verlangen besondere Massnahmen", sagte Heidi Hanselmann, die Präsidentin der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK). Bund und Kantone zögen am selben Strick. Die aktuelle Situation sei für die Kantone "herausfordernd". Eine gemeinsame Linie für die ganze Schweiz sei sinnvoll, um kohärent gegen das Virus vorzugehen.

10.15 Uhr: «Besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz

Bei Veranstaltungen, an denen weniger als tausend Personen teilnehmen, muss von Fall zu Fall über die Durchführung entschieden werden. Die Veranstalter müssen zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht, wie das EDI schrieb.

Die Situation um das neue Coronavirus Sars-CoV-2 stuft der Bundesrat als «besondere Lage» gemäss dem Epidemiengesetz ein. Das bedeutet, dass der Bundesrat selber Massnahmen anordnen kann, für die normalerweise die Kantone zuständig sind.

Das Veranstaltungsverbot habe weitreichende Auswirkungen für die Bevölkerung der Schweiz, räumt das EDI ein. Das Verbot verspreche aber einen wirksamen Schutz für die Menschen im Land und auch für die öffentliche Gesundheit. Es solle die Verbreitung des neuen Coronavirus in der Schweiz eindämmen.

Mehrere Fälle in der Schweiz

In der Schweiz sind in der laufenden Woche die ersten Fälle von bestätigten Sars-CoV-2-Infektionen bekannt geworden. In Basel-Stadt, wo am Donnerstagabend der erste Fall bekannt wurde, wollten die Behörden am Freitag bekanntgeben, ob die Basler Fasnacht durchgeführt werden kann.

Bereits am Donnerstag abgesagt wurde der Engadiner Skimarathon – in Graubünden gab es zwei bestätigte Coronafälle. Zu dem Breitensport-Grossanlass werden jeweils mehrere tausend Langläuferinnen und Langläufer erwartet.

28. Februar 2020, 11:31
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