Verkehr | Bund will verursachergerechte Verrechnung
Bundesrat setzt Anreize fürs Energiesparen im Bahnverkehr
Der Bundesrat will im Bahnverkehr Anreize setzen, um Energie zu sparen. Er hat am Mittwoch beschlossen, ab 2020 den effektiven Stromverbrauch zu verrechnen. Bislang galten Pauschalen. Wer bei der alten Regelung bleibt, muss künftig einen Zuschlag von 25 Prozent bezahlen.
Heute verrechnen Betreiber der Infrastruktur wie die SBB Infrastruktur und die BLS Netz AG den Stromkonsum anhand von Pauschalwerten. Nach Ansicht des Bundesrates ist diese Abrechnung jedoch nicht optimal, da sie nicht dem effektiven Verbrauch entspricht.
Selbst bei gleichem Fahrzeugtyp und gleicher Strecke könne der Stromverbrauch je nach Wetter oder Fahrverhalten gegenüber dem Mittelwerte um bis zu 40 Prozent abweichen, betont das Bundesamt für Verkehr (BAV) in einer Mitteilung. Bei einem stillstehenden Zug werden heute die Kosten für den Strom auch nicht bezahlt, den er in dieser Zeit etwa für den Betrieb der Klimaanlage verbraucht.
Der Bundesrat will dies ändern und hat daher am Mittwoch die Netzzugangsverordnung angepasst. Damit soll die verursachergerechte Verrechnung gefördert und ein Anreiz für einen energiesparenden Betrieb geschaffen werden. Zu diesem Zweck werden die Pauschalansätze ab 2020 um 25 Prozent höher angesetzt. Für die Festlegung neu zuständig ist das BAV. Bisher waren es die Infrastrukturbetreiber.
Weil wegen der erhöhten Pauschalen mehr Geld in die Infrastruktur fliesst, beabsichtigt der Bund, den Strompreis pro Kilowattstunde im Gegenzug um zwei Prozent zu senken. Davon profitieren die Bahnunternehmen, welche den effektiven Verbrauch messen.
Am stärksten dürfte dies beim Güterverkehr ins Gewicht fallen. Der Bund schätzt, dass ein schwerer Güterzug, der fünf Mal wöchentlich durch die Schweiz fährt, pro Jahr 75'000 Franken sparen kann.
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