Finanzausgleich | Tieferes Niveau für ressourcenschwache Kantone
Bundesrat schliesst sich beim Finanzausgleich den Kantonen an
Beim nationalen Finanzausgleich sollen der Bund und die Geberkantone entlastet werden. Die ressourcenschwächsten Kantone sollen künftig auf ein tieferes Niveau gehoben werden als heute. Der Bundesrat schliesst sich dem Vorschlag der Kantonsregierungen weitgehend an.
Geber- und Nehmerkantone hatten sich auf einen Kompromiss geeinigt, dem 21 Kantone zustimmten. Der Bundesrat unterstützt den Systemwechsel, wie er am Freitag mitteilte. Er stellt einen Vorschlag für die Umsetzung zur Diskussion. Noch nicht entschieden hat er über die Verwendung der frei werdenden Mittel.
Das wichtigste Gefäss des Finanzausgleich ist der Ressourcenausgleich. Dieser hat zum Ziel, ressourcenschwache Kantone mit genügend Mitteln auszustatten. Finanziert wird er durch den Bund und die ressourcenstarken Kantone.
Heute entscheidet das Parlament alle vier Jahre über die Grundbeiträge. Es muss sich dabei nach dem gesetzlichen Ziel richten, wonach der schwächste Kanton mit dem Ausgleich auf mindestens 85 Prozent der durchschnittlichen Ressourcenausstattung aller Kantone kommen soll.
Fixe Zielgrösse
Dieser Zielwert wird deutlich übertroffen: 2018 erreicht der Kanton Jura als ressourcenschwächster Kanton nach dem Ausgleich 88,3 Prozent. Deshalb soll der Wert nun auf 86,5 Prozent erhöht und zu einer fixen Zielgrösse werden. Auf deren Basis soll der Ressourcenausgleich berechnet werden. Faktisch würde die Mindestausstattung gegenüber heute sinken.
Der Bundesrat ist damit einverstanden. Die Dotierung des Ressourcenausgleichs sei gegenwärtig zu hoch, schreibt er. Künftig würde sie durch die Entwicklung der Disparitäten bestimmt. Es gäbe nicht mehr alle vier Jahre politische Grundsatzdiskussionen mit dem Risiko von Grabenkämpfen.
Garantie auch für andere Kantone
Der Bundesrat schlägt jedoch eine Anpassung vor um zu verhindern, dass die Ausgleichszahlungen hauptsächlich vom ressourcenschwächsten Kanton gesteuert werden: Alle Kantone, deren Ressourcenindex vor dem Ausgleich unter 70 Punkten liegt, sollen genau auf die garantierte Mindestausstattung gehoben werden. Dafür soll die maximale Abschöpfungsrate auf 90 Prozent gesenkt werden.
Diese Methode habe alle Vorteile des Vorschlags der Kantone, schreibt der Bundesrat. Sie reduziere aber die Volatilität der Ausgleichszahlungen über die Zeit. Für das Jahr 2018 seien die finanziellen Auswirkungen praktisch identisch. Auf unter 70 Prozent kommen in diesem Jahr neben dem Kanton Jura nur die Kantone Uri und Wallis.
Fixierung des Bundesbeitrags
Einverstanden ist der Bundesrat auch damit, den Bundesbeitrag an den Ressourcenausgleich auf dem verfassungsmässigen Maximum von 150 Prozent des Beitrags der ressourcenstarken Kantone zu fixieren. Seit einigen Jahren liege der Beitrag der ressourcenstarken Kantone nur leicht oberhalb dieses Werts, schreibt er.
Deshalb sei wenig dagegen einzuwenden. Dieses Element führe zwar zu einer gewissen Mehrbelastung des Bundes von rund 20 Millionen. Doch werde aber das System des Finanzausgleichs vereinfacht.
Erhebliche Einsparungen
Für einzelne Kantone hätte der Systemwechsel erhebliche finanzielle Auswirkungen. Deshalb ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Mindestausstattung in drei Schritten reduziert werden sollte. Die garantierte Mindestausstattung würde 2020 bei 87,7 Indexpunkten liegen, 2021 bei 87,1 Indexpunkten. Ab 2022 würde sie dann 86,5 Indexpunkte betragen.
Die Auswirkungen auf den Bund und die einzelnen Kantone hingen von der Verwendung der frei werdenden Bundesmittel ab, schreibt der Bundesrat. Betrachtet man nur die Auswirkungen der garantierten Mindestausstattung und der Erhöhung des Bundesbetrages, ergäben sich im Jahr 2020 Einsparungen des Bundes in der Höhe von 74 Millionen. Im Jahr 2021 betrügen die Einsparungen 179 Millionen, ab 2022 jährlich 283 Millionen.
Mehr Geld für Zentrumslasten?
Zur Verwendung der frei werdenden Mittel äussert sich der Bundesrat noch nicht. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen befasse sich mit der Frage, schreibt er. Nach der Vernehmlassung, die bis Ende Juni dauert, will der Bundesrat dem Parlament im Herbst eine Botschaft vorlegen und gleichzeitig einen Vorschlag zur Verwendung der frei werdenden Mittel unterbreiten.
Die Konferenz der Kantonsregierungen fordert, dass die frei werdenden Bundesmittel während der Übergangsperiode je hälftig zugunsten des soziodemografischen Lastenausgleichs und der ressourcenschwachen Kantone verwendet werden. Nach Ablauf der Übergangsperiode sollen sie zugunsten aller Kantone eingesetzt werden, vorzugsweise für den soziodemografischen Lastenausgleich.
Unterschiede werden kleiner
Gemäss dem am Freitag veröffentlichten Wirksamkeitsbericht werden bei den demografischen Sonderlasten heute rund 10 Prozent, bei den Kernstadtlasten rund 4 Prozent ausgeglichen. Der geografisch-topografische Lastenausgleich deckt rund 30 Prozent der Sonderlasten von Bergkantonen.
Der Wirksamkeitsbericht, den die Regierung alle vier Jahre vorlegt, dient als Grundlage für die Dotierung der Ausgleichsgefässe und allfällige Systemanpassungen. Gemäss dem Bericht bewirkt der Ressourcenausgleich eine erhebliche Reduktion der Disparitäten in der finanziellen Leistungsfähigkeit. Seit 2008 etwas zugenommen haben die Unterschiede in der Steuerbelastung.
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