Datenschutz | Kleine Kammer möchte spezielle Identifikationsnummer schaffen
Bundesrat muss Sicherheitskonzept für AHV-Nummer ausarbeiten
Der Bundesrat muss ein Sicherheitskonzept erstellen für die Verwendung der dreizehnstelligen AHV-Nummer. Dazu hat ihn der Nationalrat mit einem Postulat beauftragt. Hintergrund sind Bedenken beim Datenschutz.
Der Nationalrat hat am Mittwoch ein Postulat seiner Rechtskommission stillschweigend angenommen. Die Räte hatten es in der Vergangenheit abgelehnt, die AHV-Nummer zur Identifikation von Personen zu verwenden - etwa im Grundbuch. Dabei gingen National- und Ständerat jedoch unterschiedlich vor.
Während der Nationalrat vom Bundesrat Alternativen verlangte, hat der Ständerat selber eine Lösung erarbeitet: Statt die AHV-Nummer zu verwenden, möchte die kleine Kammer eine zentrale Datenbank und eine spezielle Identifikationsnummer schaffen. Mit deren Hilfe sollen Personen im Grundbuch eindeutig identifiziert werden können.
Eine Befragung ergab dann aber, dass die Kantone diese Lösung nicht nur als teurer und umständlicher beurteilen, sondern auch keinen Mehrwert beim Datenschutz sehen. Ein Gutachten hatte ergeben, dass die Datensicherheit mit dem so genannten sektoriellen Personenidentifikator nicht wesentlich verbessert wird.
Mit einem Postulat fordert die Rechtskommission des Nationalrates, dass der Bundesrat aufzeigt, wie den Risiken bei der Verwendung der AHV-Nummer begegnet werden kann. Zudem müsse er aufzeigen, wie der Datenschutz durch Kantone, Gemeinden und Dritte verbessert werden könne.
Der Bundesrat ist sich der Problematik bei der AHV-Nummer bewusst. Er hat deshalb das Innendepartement beauftragt, eine Vorlage zu erarbeiten, mit der die systematische Verwendung im Behördenverkehr unter klar definierten Bedingungen geregelt wird.
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