Wahlverfahren | Bundesrat verzichtet auf Antrag

Bundesrat bezieht keine Stellung zu kantonalen Wahlverfahren

in der Verfassung soll verankert werden, dass die Kantone frei sind in der Ausgestaltung der Verfahren zur Wahl.
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in der Verfassung soll verankert werden, dass die Kantone frei sind in der Ausgestaltung der Verfahren zur Wahl.
Foto: KEYSTONE

Quelle: SDA 13.02.18 0
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Der Bundesrat äussert sich nicht zur Frage, ob die Kantone mehr Freiheit erhalten sollen bei der Gestaltung der Wahlverfahren. Er hat beschlossen, sich weder für noch gegen den Vorschlag einer Ständeratskommission auszusprechen.

Nach Abwägung der Argumente für und wider habe er entschieden, auf einen Antrag zu verzichten, schreibt der Bundesrat in seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. Ein Wahlsystem müsse den demokratischen Grundsätzen sowie dem historischen und gesellschaftlichen Kontext entsprechen, hält er weiter fest.

In der Vernehmlassung hatte sich kein Konsens abgezeichnet. 17 Kantone sprachen sich für den Vorschlag der Mehrheit oder der Minderheit der Kommission aus, 9 Kantone lehnten die Vorschläge ab. Auch 5 Parteien äusserten sich ablehnend.

Hält die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK) an ihrem Vorhaben fest, entscheidet als nächstes das Parlament. Das letzte Wort hätte das Stimmvolk. Die Kommission schlägt eine Änderung der Bundesverfassung vor. Damit will sie verhindern, dass das Bundesgericht den Kantonen Vorgaben machen kann.

Wahlverfahren frei gestalten

In der Verfassung soll verankert werden, dass die Kantone frei sind in der Ausgestaltung der Verfahren zur Wahl ihrer Behörden nach dem Grundsatz des Majorzes, des Proporzes oder einer Mischform. Ebenso sollen sie frei sein in der Ausgestaltung ihrer Wahlkreise. Sie sollen spezielle Wahlrechtsregelungen festlegen können, beispielsweise zum Schutz regionaler Minderheiten.

Die Minderheit der Kommission möchte weniger weit gehen und bloss sicherstellen, dass das Bundesgericht die Möglichkeiten nicht stärker einschränkt als bisher.

Quorum von 10 Prozent

Das Bundesgericht hatte die Anforderungen ans Wahlsystem in den letzten Jahren immer stärker präzisiert. Grundsätzlich legt es Wert darauf, dass die Stimmen aller Wählerinnen und Wähler in gleicher Weise zum Wahlergebnis beitragen und bei der Mandatsverteilung berücksichtigt werden. Unter dem Titel "Proporzwahlrecht" sollen nicht faktische Majorzwahlen durchgeführt werden dürfen.

In mehreren Urteilen hat das Bundesgericht daher festgehalten, dass keine Wahlkreise zulässig sind, in denen es für ein Mandat mehr als 10 Prozent der Stimmen braucht. In jedem Wahlkreis müssen somit mindestens 9 Sitze vergeben werden.

Begehren von Zug und Uri

Die Ständeratskommission zum Handeln bewegt hatten die Kantone Zug und Uri. Weil sie mit den Vorgaben des Bundesgerichts unzufrieden waren, reichten sie Standesinitiativen ein.

Das Parlament hat sich bisher vor allem im Zusammenhang mit der Verfassung des Kantons Schwyz mit der Frage befasst, welche Verfahren zulässig sein sollten. Am Ende stützte es die Praxis des Bundesgerichts und beschloss, einen Paragrafen der Schwyzer Verfassung nicht zu gewährleisten.

13. Februar 2018, 09:30
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