Bundesgericht | Mutter des Kindes hatte den Kontakt unterbunden
Grosseltern dürfen ihren Enkelsohn sehen
Ein Grosselternpaar väterlicherseits darf seinen Enkelsohn nach dem Tod von dessen Vater weiterhin sehen. Dies hat das Bundesgericht entschieden und den Einspruch der Mutter des Kindes, die den Kontakt unterbunden hatte, abgewiesen.
Nach dem Unfalltod des Kindsvaters im Jahr 2012 hatte die Mutter jeglichen Kontakt zwischen dem damals knapp einjährigen Kind und ihren Schwiegereltern verboten. Sie warf dem Grosselternpaar eine konservative Sicht der Familie und Rollenteilung vor.
Die Grosseltern wandten sich an die Zürcher Kinderschutzbehörde und anschliessend ans Kantonsgericht Zürich. Im März 2018 sprach letzteres ihnen ein Besuchsrecht von zwei Stunden alle zwei Monate zu. Beziehungen zu seinen Grosseltern lägen im Interesse des Kindes.
In seinem am Freitag publizierten Urteil bestätigt das Bundesgericht die Vorinstanz. Die Beziehung zwischen Mutter und Kind sei stabil genug, um nicht durch die sehr begrenzen zugesprochenen Kontakte mit den Grosseltern gefährdet zu werden.
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