Asyl | Mit der Wiedereröffnung sollen nach Angaben des SEM andere Bundesasylzentren entlastet werden

Bundesasylzentrum Muttenz wegen Coronavirus vor Wiedereröffnung

Bis zu seiner Schliessung konnten im Zentrum in Muttenz bis zu 500 Asylsuchenden untergebracht werden. Nun wird diese Kapazität halbiert.
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Bis zu seiner Schliessung konnten im Zentrum in Muttenz bis zu 500 Asylsuchenden untergebracht werden. Nun wird diese Kapazität halbiert.
Foto: Keystone

Quelle: SDA 31.03.20 0

Das im vergangenen Herbst aus Kostengründen geschlossene Bundesasylzentrum in Muttenz soll wieder in Betrieb genommen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass auch im Asylwesen die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus umgesetzt werden können.

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Der Kanton Basel-Landschaft und die Gemeinde Muttenz seien mit der Wiedereröffnung einverstanden, teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Dienstag mit. In den nächsten Wochen werde das Bundesasylzentrum Muttenz soweit vorbereitet, dass es bei Bedarf umgehend wieder geöffnet werden kann.

Bis zu seiner Schliessung konnten im Zentrum in Muttenz bis zu 500 Asylsuchenden untergebracht werden. Nun wird diese Kapazität halbiert. Mit der Belegung von nur noch maximal 250 Plätzen soll sichergestellt werden, dass die Anweisungen des Bundesamts für Gesundheit zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus eingehalten werden können, wie es im Communiqué heisst.

Mit der Wiedereröffnung sollen nach Angaben des SEM andere Bundesasylzentren entlastet werden. Wie in allen Zentren würden auch in Muttenz die "eingespielten Massnahmen" gegen die Ausweitung des Coronavirus umgesetzt. Dazu zählen die ausreichende Distanz bei der Unterbringung, der Schichtbetrieb bei der Essensausgabe oder Social Distancing.

Grosse Bedeutung wird laut SEM auch der Information der Asylsuchenden beigemessen, die in einem persönlichen Gespräch erfolgt. Überdies steht Informationsmaterial in 15 Sprachen zur Verfügung. Für die Wiederinbetriebnahme in Muttenz kommt das Betriebskonzeopt zur Anwendung, das für alle Bundesasylzentren gilt.

31. März 2020, 20:00
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Forderung an Bundesrat: Asylverfahren sollen sistiert werden

Angesichts der Coronavirus-Pandemie soll auch der Asylbereich dem Notrecht unterstellt werden. Die Organisation "Zivilgesellschaft in Asyl-Bundeszentren" (Ziab) fordert den Bundesrat am Dienstag in einem offenen Brief auf, die Asylverfahren umgehend zu sistieren und die Empfehlungen des BAG in den Bundesasylzentren professionell und konsequent umzusetzen.

"Aufgrund des Coronavirus wurden zahlreiche Bereiche dem Notrecht unterstellt - nicht aber das Asylwesen", kritisiert das Komitee in dem an Justizministerin Karin Keller-Sutter und Gesundheitsminister Alain Berset adressierten Brief.

Im Unterschied zu Deutschland und weiteren europäischen Staaten wolle die Schweiz die Befragungen in alt- und neurechtlichen Asylverfahren nach einer kurzen Unterbrechung wieder aufnehmen, während die Verfahren ungeachtet der sanitären Situation ohne Unterbruch weitergeführt würden.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) schreite sogar zum Entzug von vor mehreren Jahren gewährten vorläufigen Aufnahmen. All dies erfolge trotz fundierter Kritik, unter anderen durch die Schweizerische Flüchtlingshilfe und Amnesty International. Diese Organisationen bezweifeln einerseits, dass unter den jetzigen Umständen rechtsstaatlich korrekte Verfahren überhaupt möglich sind. Anderseits beanstanden sie, dass dadurch bewusst ein Ansteckungsrisiko eingegangen wird.

 

So müssten sich Asylsuchende und auch zahlreiche Dolmetscherinnen und Dolmetscher mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu den Befragungen begeben. Zudem seien aktuell umfassende Abklärungen von medizinischen Sachverhalten kaum durchführbar und auch unhaltbar, da das Personal des Gesundheitswesens durch das Coronavirus bereits überbelastet sei.

Zunehmend würden auch Hinweise auf gravierende Mängel in den Bundesasylzentren sowie in kantonalen und kommunalen Kollektivunterkünften an die Öffentlichkeit gelangen, heisst es in dem offenen Brief weiter. Mitarbeitende und Asylsuchende würden ungenügend oder gar ungeschützt dem Virus ausgesetzt.

Bei den engen Platzverhältnissen sei die Umsetzung von "Social Distancing" schlicht nicht möglich. Auch wenn die Bettenkapazität doppelt so hoch sei wie die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner könne in den meisten Bundesasylzentren nicht einmal in den Schlafräumen der vorgegebene Abstand von zwei Metern eingehalten werden.

Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, umgehend eine Sistierung der Asylverfahren zu veranlassen und für eine konsequente, professionell begleitete Umsetzung der Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) in Bundesasylzentren zu sorgen. Die Asylsuchenden und Mitarbeitenden im Asylbereich hätten das gleiche Recht auf Schutz wie beispielsweise das Spitalpersonal. sda

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