Spionage | Nach Cyberattacke auf die Welt-Anti-Doping-Agentur Wada in Lausanne
Bundesanwaltschaft kann russische Spione strafrechtlich verfolgen
In der Affäre um russische Spione hat der Bundesrat die Bundesanwaltschaft ermächtigt, ein Strafverfahren wegen Verdachts auf politischen Nachrichtendienst zu führen. Im Visier stehen zwei russische Spione, die das Labor Spiez auskundschaften wollten.
Die Bundesanwaltschaft kann eine Strafverfolgung gegen mehrere russische Staatsangehörige durchführen. Diese werden verdächtigt, in der Schweiz politischen Nachrichtendienst betrieben zu haben.
Nach Rücksprache mit dem Aussendepartement hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die Bundesanwaltschaft (BA) dazu ermächtigt, wie das EJPD am Dienstag auf Anfrage von Keystone-SDA erklärte. Die BA hatte Ende August um diese Ermächtigung ersucht.
Die Verfolgung politischer Straftaten bedarf in der Schweiz einer Ermächtigung durch den Bundesrat, wobei die Kompetenz zur Ermächtigung an das EJPD delegiert ist.
Im März 2017 hatte die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren gegen zwei mutmassliche russische Spione eingeleitet. Dabei ging es um eine Cyberattacke auf die Welt-Anti-Doping-Agentur Wada mit ihrem Europa-Sitz in Lausanne.
Dieselben russischen Spione sollen im Frühjahr 2018 auf dem Weg zum Labor Spiez in den Niederlanden festgenommen und zurückgeschickt worden sein. Die vom Bund betriebene Einrichtung war an Analysen im Fall des vergifteten russischen Agenten Sergej Skripal und dessen Tochter in England beteiligt.
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