Prozess | Fahrerin konnte den Mann nicht rechtzeitig sehen

Betrunkenes Unfallopfer lag mitten auf der Strasse

Eine 46-jährige Frau steht wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. (Archiv)
1/1

Eine 46-jährige Frau steht wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. (Archiv)
Foto: Keystone

Quelle: SDA 26.09.18 1
Artikel teilen

Eine Autofahrerin hat auf einer Landstrasse im Thurgau bei Dunkelheit einen auf der Strasse liegenden Betrunkenen überfahren. Der junge Mann starb auf der Unfallstelle. Am Mittwoch stand die 46-jährige Frau zum zweiten Mal wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.

Das Urteil des Thurgauer Obergerichts wird schriftlich eröffnet.

Der Unfall passierte am 20. September 2015 morgens um 6 Uhr. Die heute 46-jährige Beschuldigte wollte mit einem Lieferwagen Brot ausliefern und fuhr auf der Strecke von Unterstammheim in Richtung Dietingen.

Als die Autofahrerin in der Dunkelheit eine auf der Strasse liegende Gestalt wahrnahm, versuchte sie noch auszuweichen. Doch der Wagen überrollte den Mann. Der 25-Jährige starb noch am Unfallort an schweren Kopfverletzungen. Gemäss dem Obduktionsbericht hatte er 2,36 Promille Alkohol im Blut.

Das Bezirksgericht Frauenfeld sprach die Autofahrerin frei. Sie habe den Unfall unter keinen Umständen vermeiden können, weil sie den auf der Strasse liegenden Mann nicht rechtzeitig habe sehen können.

Zu diesem Schluss kam das Gericht, nachdem es den Unfall bei einem Augenschein nachgespielt hatte. Die vorsitzende Richterin steuerte den Versuchswagen selber und konnte die auf der Strasse deponierte Puppe nicht rechtzeitig sehen.

Mann praktisch unsichtbar

Gemäss dem Polizeibericht fuhr die Beschuldigte auf der Überlandstrecke mit einem Tempo von 60 km/h. Diese Geschwindigkeit sei den Sicht- und Wetterverhältnissen angepasst gewesen, urteilte das Bezirksgericht.

"Die Autofahrerin durfte darauf vertrauen, dass sich nicht ein Fussgänger praktisch unsichtbar in dunkler Kleidung auf dem dunklen Teerbelag ihrer Fahrbahn niederlegen würde", heisst es im Urteil vom September 2017.

Angehörige fordern 100'000 Franken

Die Lenkerin habe ihre Sorgfaltspflicht verletzt, sagte hingegen der Staatsanwalt am Mittwoch vor dem Thurgauer Obergericht und forderte eine Korrektur des erstinstanzlichen Urteils. Die Frau habe gewusst, dass in dem Weiler eine Party stattfand und habe gemäss ihrer eigenen Angaben mit Betrunkenen gerechnet.

Sie hätte den Unfall verhindern können, wenn sie langsamer gefahren und aufmerksamer gewesen wäre. Deshalb sei sie wegen fahrlässiger Tötung schuldig zu sprechen, so der Staatsanwalt. Er forderte eine bedingte Geldstrafe von 1200 Franken und eine Busse von 300 Franken.

Auch die Angehörigen sind von der Schuld der 46-Jährigen überzeugt und verlangen in der Berufungsverhandlung einen Schuldspruch. Die Familienangehörigen und die Lebenspartnerin des Unfallopfers fordern Schadenersatz und Genugtuung in der Höhe von über 100'000 Franken.

26. September 2018, 16:52
Artikel teilen

Artikel

Kommentare

  • marcel sarbach, niedergesteln - vor 7 Jahre ↑4↓0

    Welch Endscheid,ist unsere Iustitz krank.Ist doch ein klares Selbstverschulden des betrunkenen,auf die Strasse ins Bett.Überall wo ein Fest ist müssen Liferanten das Brot etc.zu Fuss liefern...

    antworten

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login
Corona Infoseite

Wallis: Abgesagt oder verschoben wegen Corona

Veranstaltungen

  • Hier ansehen.
  • Newsticker
  • Meistgelesen
  • 20:00 Ab morgen ein neues News-Portal für das Oberwallis
  • 19:45 Polizei löst Party auf
  • 17:00 Eine Region – ein News-Portal
  • 16:21 Update: Flächenbrand in Törbel verläuft glimpflich
  • 12:47 Staubtrockene erste Aprilhälfte
  • 09:58 Türkischer Präsident Erdogan lehnt Rücktritt seines Innenministers ab
  1. «Ich wurde fünf Stunden lang brutal vergewaltigt»
  2. Heimattagung in St. Niklaus
  3. «Wir hätten lieber längerfristige Konzepte, um die Attraktivität des Berufs zu steigern»
  4. Ringkuhkampf im Goler
  5. Festnahmen nach Ladendiebstahl in Baltschieder
  6. Gewählte, abgewählte und neue Gemeinderäte in der Übersicht
Aktuelle Verkehrsmeldungen

Kolumne | Diese Woche zum Thema:

Offene Fragen zur Corona-Pandemie

Peter Bodenmann und Oskar Freysinger schreiben bis auf weiteres im Walliser Bote.

RZ | Der ehemalige SP-Schweiz-Präsident und Hotelier Peter Bodenmann und Alt-Staatsrat und [...]

Oberwalliser Baby-Galerie

Tena MatijevicMartín StephanEnio Karlen
zur Baby-Galerie
Anmeldung - WB Newsletter

Walliser Bote - Newsletter

    Täglich informiert mit dem WB-Newsletter!
  • Jetzt registrieren unter: www.1815.ch/newsletter

1815.märt - Jetzt inserieren

Hier können Sie Ihre Inserate direkt, günstig und flexibel im Walliser Bote und der Rhone Zeitung aufgeben.

Logo WalliserBote
  • Walliser Bote - Stellen
  • Walliser Bote - Immobilien
  • Walliser Bote - 5 Liber
  • Walliser Bote - Fahrzeuge
  • Walliser Bote - Diverses
  • Walliser Bote - Erotik
Logo Rhonezeitung
  • Rhone Zeitung - Inserate
  • Rhone Zeitung - 5 Liber
  • Rhone Zeitung - Baby Galerie - Kostenlos

Publikationen 2020

  • WB Publikationen 2020 [PDF]
  • RZ Publikationen 2020 [PDF]
Tweets von @1815_online
Rotten Verlag News

Kultur Wallis

    mehr

    Kursangebote

    Fehler beim laden der XML Datei

    mehr

    Das Walliser Erlebnismagazin

    Bergluft

    • Bergluft Nr. 30 [PDF]
    • Bergluft Nr. 29 [PDF]
    • Bergluft Nr. 28 [PDF]
    • Bergluft Nr. 27 [PDF]
    • Bergluft Nr. 26 [PDF]
    • Bergluft Nr. 25 [PDF]
    • Bergluft Nr. 24 [PDF]
    • Bergluft Nr. 23 [PDF]
    Betrunkenes Unfallopfer lag mitten auf der Strasse | 1815.ch
    • Trauer
    • Login
    • ePaper
    • Babies
    • Umfragen
    • Videos
    • Bilder
    • Wetter
    • Suchen
    • 1815 Märt
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Impressum
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    Mengis Gruppe: Pomona Media AG
    Rotten Verlags AG
    Alpmedia AG
    1815.ch
    Wetter-Cam
    : °/°
    • Login
    • Abo
    • Werbung
    • Newsletter
    • Kontakt
    • Leser-Reporter
    • Babies
    • Umfragen
    • Bilder
    • Videos
    • Trauer
    • Sie sind hier:
    • Home
    • News
    • Schweiz
    • News-Schweiz
    • Betrunkenes Unfallopfer lag mitten auf der Strasse

    Sitemap

    Impressum

    NEWS

    • Wallis
    • Schweiz
    • Ausland
    • Sport

    ABONNEMENTS

    • Aboservice
    • Alle Aboangebote
    • Probeabo
    • Ferienumleitung
    • Adresse ändern

    VERLAG & SERVICES

    • Regio Info
    • RSS
    • Werbung
    • Tarifdoku: WB, RZ, 1815

    MENGIS GRUPPE

    Pomonastrasse 12
    3930 Visp
    Tel. +41 (0)27 948 30 30
    Fax. +41 (0)27 948 30 31
    • Kontakt

     

    • Mengis Druck und Verlag AG
    • Rotten Verlags AG
    • Alpmedia AG

    © 2025 Mengis Druck und Verlag AG - Alle Rechte vorbehalten | Kontakt | Impressum | Datenschutzerklärung | AGB Abo | AGB Werbung | AGB 1815.club | AGB Rotten Verlags AG

    Website by update AG, Zürich