Bundesverwaltung | Überbrückungsrente wird nur noch teilweise finanziert

Berufsmilitärs und Grenzwächter müssen bis 65 arbeiten

Grenzwächter sollen nicht mehr früher in Pension gehen dürfen.
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Grenzwächter sollen nicht mehr früher in Pension gehen dürfen.
Foto: Walliser Bote

Quelle: SDA 30.11.18 0
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Berufsmilitärs und Grenzwächter sollen nicht mehr automatisch mit 60 Jahren in Pension gehen, sondern bis zum ordentlichen Rentenalter arbeiten. Für die weiterhin möglichen freiwilligen Frühpensionierungen finanziert der Bund als Arbeitgeber nur noch einen Teil der Überbrückungsrente.

Den Grundsatzentscheid hatte der Bundesrat bereits im Sommer 2017 gefällt. Am Freitag hat er die Grundzüge der neuen Regelung festgelegt. Für neu eintretende Mitarbeitende greift diese bereits ab 1. Mai 2019. Für Mitarbeitende, die zum Zeitpunkt der Umstellung jünger als 50 Jahre sind und weniger als 23 Dienstjahre absolviert haben, gilt sie ab 1. Januar 2020.

Mitarbeitende über 50 Jahre und solche mit mehr als 23 Dienstjahren kommen weiterhin in den Genuss der aktuellen Regelung. Diese sieht vor, dass Mitarbeitende der besonderen Personalkategorien im Alter von 60 Jahren vorzeitig pensioniert werden. Dies betrifft insbesondere Berufsoffiziere, Berufsmilitärpiloten und Grenzwächter und trägt den besonderen Anforderungen und Belastungen dieser Berufe Rechnung.

Finanzielle Einbussen

Die Betroffenen sollen auf freiwilliger Basis weiterhin die Möglichkeit haben, früher in Pension zu gehen. Der vorzeitige Rücktritt erfolgt bei Mitarbeitenden des Grenzwachtkorps und beim Berufsmilitär aber nicht mehr zwangsweise, wie das Eidgenössische Personalamt (EPA) in einer Mitteilung schreibt.

Während die Bundesverwaltung die Überbrückungsrente bisher vollständig finanzierte, übernimmt sie künftig nur noch jenen Teil, der nach der Bundespersonalverordnung vorgesehen ist. Auch die bisherigen zusätzlichen Arbeitgebersparbeiträge an die berufliche Vorsorge fallen weg. Sie werden durch Arbeitgebersparbeiträge ersetzt, die in Höhe und Abstufung den freiwilligen Sparbeiträgen entsprechen, wie es weiter heisst.

Für das sogenannt "versetzungspflichtige" Personal des EDA, etwa Diplomaten und Entwicklungshelfer, gilt bereits bisher das ordentliche Pensionsalter von 64, beziehungsweise 65 Jahren. Deshalb profitieren diese Mitarbeitenden weiterhin von den gleichen zusätzlichen Arbeitgebersparbeiträgen, solange sie einen Einsatz unter sehr schwierigen Bedingungen leisten.

Bisher finanzierte der Bund unter gewissen Voraussetzungen bei den EDA-Angestellten eine vollständige Überbrückungsrente ab 62 Jahren. Neu übernimmt er ebenfalls nur noch denjenigen Teil, den die Bundespersonalverordnung vorsieht.

Rekrutierungsprobleme befürchtet

Die Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals Garanto kritisierte die Entscheidung des Bundesrats. Ein tieferes Rentenalter für Grenzwächter sei durch unregelmässige Arbeitszeiten und Nachtschichten gerechtfertigt.

Garanto forderte in einer Stellungnahme Anpassungen bei der Arbeitszeit und Nachteinsätzen für betroffene über 50-Jährige. Zudem führe die neue Regelung zu "massiven Problemen" bei der Neurekrutierung.

30. November 2018, 17:58
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