Kriminalität | Sechs Personen zum Teil schwer verletzt
Beil-Attacke: Lette wird wegen versuchten Mordes angeklagt
Der 18-jährige Lette, der im Oktober 2017 in Flums SG mehrere Personen mit einem Beil verletzte, muss vor Gericht. Die St. Galler Jugendanwaltschaft klagt den mutmassliche Täter wegen mehrfachen versuchten Mordes an.
Der aus Lettland stammende Lehrling hatte am 22. Oktober in Flums mehrere Personen mit einem Beil angegriffen und sechs Opfer zum Teil schwer verletzt. Die Polizei nahm den Täter nach einem Taser- und Schusswaffeneinsatz fest. Er wurde ebenfalls verletzt.
Die in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei St. Gallen und dem Institut für Rechtsmedizin geführte Untersuchung ist nun abgeschlossen, wie es in der Mitteilung der St. Galler Staatsanwaltschaft vom Dienstag heisst.
Der Beschuldigte leide gemäss forensisch-psychiatrischem Gutachten an einer schweren psychischen Störung. Die Jugendanwaltschaft klagt den Beschuldigten beim Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland wegen mehrfachen versuchten Mordes, versuchter Brandstiftung, mehrfacher einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz an. Sie beantragt einen Freiheitsentzug von drei Jahren sowie eine Busse von 500 Franken.
Ferner soll eine geschlossene Unterbringung angeordnet werden. Der Beschuldigte befand sich nach seiner Verhaftung in Untersuchungshaft. Seit dem 23. März 2018 ist er im Rahmen einer vorsorglichen Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung.
Untersuchung gegen Polizisten eingestellt
Nach der blutigen Beil-Attacke in Flums untersuchte die St. Galler Staatsanwaltschaft, ob der Schusswaffeneinsatz der Polizei gegen den damals 17-jährigen Täter rechtmässig war. Die Anklagekammer hatte der Staatsanwaltschaft die Ermächtigung dazu erteilt.
Die Untersuchung gegen die beiden Polizisten wurde eingestellt, heisst es in der Mitteilung vom Dienstag weiter. Die Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass die beiden Polizisten auf einen unmittelbar bevorstehenden Angriff beziehungsweise auf einen Angriff des Beschuldigten hin auf dessen Beine schossen. Damit waren die Schussabgaben wie auch der Einsatz der Destabilisierungsgeräte (Taser) gerechtfertigt und verhältnismässig. Die Einstellungsverfügungen sind noch nicht rechtskräftig.
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