Justitz | Betrüger spähte Opfer aus

Bankomat-Gauner muss über vier Jahre ins Gefängnis

Der Bankomat-Betrüger muss ins Gefängnis. (Symbolbild)
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Der Bankomat-Betrüger muss ins Gefängnis. (Symbolbild)
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Quelle: SDA 12.02.18 0
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Seine Masche war stets dieselbe: Ein Trickdieb hat in der ganzen Schweiz über Jahre hinweg Opfer an Bankomaten ausspioniert, ihre Bankkarten entwendet und so insgesamt fast 360'000 Franken erbeutet. Dafür muss er nun vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

Der 43-jährige Franzose trieb seit 2009 sein Unwesen in der Schweiz, bevor ihm die Polizei 2015 in Zug im Vorraum einer Bankfiliale das Handwerk legte. Ihm wurden insgesamt 81 Fälle zur Last gelegt, wie aus dem Urteil des Luzerner Kriminalgerichts hervorgeht, das am Sonntag publiziert wurde.

Die Richter sprachen ihn des mehrfachen gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage schuldig. Zudem sei er mehrfach rechtswidrig in die Schweiz eingereist und habe sich rechtswidrig im Land aufgehalten. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Gefängnis gefordert. Das Urteil ist rechtskräftig.

In Frankreich war der Verurteilte einschlägig vorbestraft. Er sass dort 2010 während über einem Jahr im Gefängnis und stand 2013 unter elektronisch bewachtem Hausarrest. Davon wurde er zwischenzeitlich befreit, weil er sich angeblich einer ärztlichen Behandlung unterziehen musste - just in dieser Zeit wurde er aber auf der Autobahn A2 im Kanton Uri geblitzt. Am selben und am Tag darauf beging er Delikte in mehreren Kantonen.

Opfer abgelenkt

Sein Vorgehen war stets dasselbe: Er lenkte seine Opfer ab, während diese an Bankomaten Geld abheben wollten, und spähte gleichzeitig den PIN-Code aus. Er gab an, der Bankomat sei defekt und die Karte eingezogen worden, nahm diese derweil unbemerkt an sich und bezog damit an einem anderen Ort soviel Geld wie möglich. In einigen Fällen gab er die Karte den Geschädigten unbemerkt wieder zurück, indem er sie in einem unbeachteten Moment wieder in den Bankomaten einführte.

Oftmals beging der Beschuldigte die Taten an einem Samstag, wodurch die Wahrscheinlichkeit stieg, dass die Karte erst am Montag gesperrt wurde. So konnte er am Folgetag, meistens kurz nach Mitternacht, nochmal das Tageslimit an Bargeld vom Konto der Geschädigten beziehen.

Während der Taten war er jeweils verkleidet - mit Perücke, Hut und Sonnenbrille. Die Vielzahl der Fälle ergebe, dass der Verurteilte die Tätigkeit nach einer Art Beruf und damit gewerbsmässig ausgeübt habe, heisst es im Urteil. Das objektive und subjektive Tatverschulden des Beschuldigten wiege schwer.

12. Februar 2018, 00:02
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