Familien | Lücke bei arbeitslosen alleinerziehende Müttern
Ausbildungszulagen werden künftig schon ab 15 Jahren ausbezahlt
Ausbildungszulagen sollen künftig schon ab 15 Jahren ausbezahlt werden. Das Parlament hat eine entsprechende Revision des Familienzulagengesetzes verabschiedet. Die Vorlage war in beiden Räten unbestritten. Heute werden Ausbildungszulagen ab 16 Jahren ausgerichtet.
Nach dem Nationalrat nahm am Donnerstag auch der Ständerat die Änderungen einstimmig an. Dies hatte bereits die vorberatende Sozialkommission empfohlen. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.
Der Bundesrat will mit der Revision bestehende Lücken stopfen. Die Änderungen gehen auf parlamentarische Vorstösse zurück.
So sollen arbeitslose, alleinerziehende Mütter während des Bezugs der Mutterschaftsentschädigung künftig Familienzulagen erhalten. Hat keine andere Person einen Anspruch auf diese Zulagen, weil beispielsweise eine Vaterschaftsanerkennung fehlt, wird für das Kind heute keine Zulage ausgerichtet.
Schliesslich wird eine gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Finanzhilfen an Familienorganisationen geschaffen. Solche Zahlungen würden seit 1949 geleistet. Zurzeit beliefen sie sich auf 2 Millionen Franken im Jahr, sagte Ständerätin Pascale Bruderer Wyss (SP/AG) im Namen der Kommission.
Die Familienzulagen für alleinstehende und arbeitslose Mütter fallen laut Innenminister Alain Berset finanziell marginal ins Gewicht. Die Änderung bei den Ausbildungszulagen habe jährliche Mehrausgaben von rund 16 Millionen Franken zur Folge. Dies entspreche einem Anteil von 3 Promille an den Gesamtausgaben für die Familienzulagen.
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