Armee | Geburt als Verschiebungsgrund
Armee will dienstpflichtigen Vätern vermehrt entgegenkommen
Die Armee überprüft die Regeln, wann dienstpflichtige Väter die Geburt ihres Kindes als Verschiebungsgrund angeben können. Einen generellen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub mittels Änderung der Militärdienstpflicht-Verordnung lehnt der Bundesrat dagegen ab.
Das sagte Verteidigungsministerin Viola Amherd am Montag im Nationalrat. Sie beantwortete damit eine Frage von Mattea Meyer (SP/ZH).
Ob Männer aufgrund der Geburt ihres Kindes die Rekrutenschule oder den Wiederholungskurs verschieben können, liege schon heute in der Verantwortung ihrer Vorgesetzten, sagte Amherd. Hätten Väter die Pflicht, eigene Kleinkinder zu betreuen, und sei eine Ersatzbetreuung während der Zeit des Ausbildungsdienstes nicht möglich, so würden Gesuche um Dienstverschiebung bewilligt.
Nach dem Parlamentsentscheid für zwei Wochen Vaterschaftsurlaub will das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) nun die Weisungen des Chefs der Armee präzisieren, wie Amherd weiter ausführte. Konkretisiert werden solle, wann das persönliche Interesse höher zu gewichten sei als das öffentliche.
«Unter diese Bestimmungen könnte neu auch die Geburt eines Kindes während einer Militärdienstleistung aufgenommen werden», sagte Bundesrätin Amherd. Sie betonte, dass sich in der Praxis die Frage selten stelle. Es gehe um verhältnismässig wenige Fälle.
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