Extremismus | Anklage fordert teilbedingte Freiheitsstrafen in unterschiedlicher Höhe
Angriff auf Gläubige in Winterthurer Moschee kommt vor Gericht
Zehn Sympathisanten der mittlerweile geschlossenen An'Nur-Moschee in Winterthur stehen ab heute Montag vor Bezirksgericht. Ihnen wird vorgeworfen, im November 2016 zwei Gläubige eingesperrt und verprügelt zu haben. Die Angreifer waren überzeugt, dass die Opfer Informationen an einen Journalisten weitergegeben hatten.
Bei den Beschuldigten handelt es sich um neun junge Männer sowie einen Minderjährigen. Ihm wird der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht. Auch akkreditierte Journalisten dürfen bei seiner Befragung nicht dabei sein. Der Prozess wird unter strengen Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt.
Als Gruppe sollen die zehn am 22. November 2016 zwei Muslime in der An'Nur-Moschee verprügelt und mit dem Tod bedroht haben. Einer der Gläubigen wurde unter anderem dazu gezwungen, eine Zehnernote zu schlucken, weil er "seine Religion für Geld verkauft" habe. Dem anderen gelang es schliesslich, von der Toilette aus per SMS Hilferufe an einen Polizisten zu schicken.
Grund für den Angriff war der Verdacht, dass diese beiden Gläubigen einen Journalisten mit Informationen versorgt haben könnten. In diesen Informationen ging es um eine Predigt in der An'Nur-Moschee, in der ein äthiopischer Imam zu Gewalt an "schlechten Muslimen" aufrief. Dieser 25-jährige Imam wurde bereits 2017 zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt und des Landes verwiesen.
Die Anklage fordert, die zehn Angreifer mit teilbedingten Freiheitsstrafen in unterschiedlicher Höhe zu bestrafen, unter anderem wegen Freiheitsberaubung, Nötigung, Drohung und Körperverletzung. Jene Beschuldigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit sollen zudem - wie ihr ehemaliger Vorbeter - des Landes verwiesen werden.
Prozess dauert mehrere Tage
Weil zehn Beschuldigte angeklagt sind, wird die Verhandlung mehrere Tage dauern. Es gibt zudem Platzprobleme, weil es eher unüblich ist, dass sich zehn Beschuldigte in einem Fall verantworten müssen.
Um genügend Platz für alle Beteiligten, Anwälte und Zuschauer zu haben, wird die Verhandlung deshalb per Video in zwei weitere Säle übertragen. Der Termin für die Urteilseröffnung steht bereits: Es wird am 23 Oktober verkündet.
Die An'Nur-Moschee im Winterthurer Stadtteil Hegi geriet im Zusammenhang mit Dschihad-Reisenden mehrfach in die Schlagzeilen. Mehrere Jugendliche aus ihrem Umfeld sollen nach Syrien gereist und sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen haben.
Die Vermieterin der Liegenschaft, in dem sich die Moschee befand, beendete deshalb das Mietverhältnis. Weil der Verein kein neues Lokal fand, wurde er inzwischen aufgelöst.
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