Politik | Um Interessenkonflikte zu vermeiden
Amherd verfügt Einladungsverbot für VBS-Mitarbeitende
Mitarbeitende des VBS dürfen von Rüstungsfirmen keine Einladungen mehr annehmen. Das hat Verteidigungsministerin Viola Amherd verfügt. Damit soll dem Vorwurf von Interessenkonflikten im Projekt Air2030 entgegengewirkt werden.
Im Dezember hatten Medien über Schweizer Offiziere berichtet, die sich am schwedischen Buffet in einem Berner Nobelhotel gütlich getan hatten. Zum Projekt Air2030 gehört die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge und von Mitteln zur bodengestützten Luftverteidigung.
Konkret gehe es bei der Weisung von Bundesrätin Amherd darum, dass Mitarbeitende des Verteidigungsministeriums (VBS) nicht an Veranstaltungen teilnehmen, bei denen die in das Projekt Air2030 involvierten Herstellerfirmen als Organisatoren oder Sponsoren auftreten, bestätigte VBS-Sprecher Lorenz Frischknecht am Donnerstag entsprechende Berichte der CH-Media-Zeitungen. Sonst drohten Sanktionen.
Es gehe um Einladungen von Staaten, die in die Kampfjet-Beschaffung involviert seien, sagte Frischknecht. Konkret seien dies Deutschland, Frankreich, Schweden, Israel und die USA. Es könne sich um Empfänge anlässlich von nationalen Feiertagen oder andere Veranstaltungen handeln, wie zum Beispiel Konferenzen oder Ausstellungen. Das Kriterium sei, dass die Herstellerfirmen als Organisatoren oder Sponsoren mitwirken oder auftreten.
Fünf Anbieter
Fünf Kampfflugzeug-Hersteller präsentieren im Rahmen des Projekts Air2030 ihre Flugzeuge. Sie werden von Mitte April bis Ende Juni in der Schweiz am Boden und in der Luft erprobt.
Getestet werden der Eurofighter (Airbus, Deutschland), F/A-18 Super Hornet (Boeing, USA), Rafale (Dassault, Frankreich), F-35A (Lockheed-Martin, USA) und Gripen E (Saab, Schweden). Laut dem Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) werden für jeden Kandidaten während vier Flugtagen insgesamt acht Missionen mit einem oder zwei Kampfflugzeugen durchgeführt.
Der Bundesrat hatte das Verteidigungsdepartement VBS im November 2017 ermächtigt, die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge und Mittel zur bodengestützten Luftverteidigung im Umfang von maximal acht Milliarden Franken zu planen.
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