Strassenfahrzeuge | Um Bevölkerung vor Nachtruhestörungen zu schützen
Ambulanz soll in der Nacht mit Blaulicht ohne Sirene fahren dürfen
Rettungsfahrzeuge sollen in der Nacht bei Notfällen das Blaulicht ohne Sirene verwenden dürfen, wenn sie nicht wesentlich von den Verkehrsregeln abweichen oder ein besonderes Vortrittsrecht beanspruchen. Damit soll die Bevölkerung vor Nachtruhestörungen geschützt werden.
Dieser Grundsatz ist heute in einem Merkblatt verankert. Der Bundesrat will diesen nun in den Strassenverkehrsverordnungen verankern. Er hat die Anpassung der Verordnungen am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt.
Darin geht es auch um die Prüfung von Fahrzeugen beim kantonalen Verkehrsamt: Diese soll künftig nicht mehr nötig sein, wenn das Fahrzeug in der EU genehmigt wurde und nicht älter ein Jahr ist respektive weniger als 2000 Kilometer gefahren wurden.
Auch die Schweizer Transporteure sind von den vorgeschlagenen Änderungen betroffen. So sollen zeitgleich mit der EU deren neue Fahrtenschreiber eingeführt werden. Fahrtenschreiber dienen zur Kontrolle der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften für Chauffeure und Chauffeusen.
Die neuen Geräte verfügen über eine Anbindung an das globale Satellitennetz und über Schnittstellen zu intelligenten Verkehrssystemen. Die Polizei kann damit gewisse Fahrtenschreiberdaten via Funkverbindung abfragen. Schweizer Transporteure sollen mit den neuen Geräten einen möglichst hindernisfreien Zugang zum europäischen Strassentransportmarkt haben.
Neue Vorschriften für Traktoren
Eine geplante Neuerung betrifft land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Weil die EU ihre technischen Standards angepasst hat - insbesondere die Anforderungen an die Bremssysteme - weichen die bisher in der Schweiz geltenden Bau- und Ausrüstungsbestimmungen von jenen in der EU ab.
Damit auch künftig Schweizer Fahrzeuge, die bereits im Verkehr sind, mit EU-Fahrzeugen zusammengekoppelt und sicher betrieben werden können, müssen die Bremsanlagen und Anhängerkupplungen aufeinander abgestimmt werden. Zudem wird vorgeschlagen, die zulässige Länge von Arbeitsgeräten, die vorne am Fahrzeug angebracht sind, zu erhöhen.
Fahrzeuge der Feuerwehr und des Zivilschutzes wie auch Zirkus- und Schaustelleranhänger sollen zudem künftig als Arbeitsfahrzeuge mit blauen Kontrollschildern eingeteilt werden. Damit profitieren deren Besitzer von längeren Nachprüffristen.
Weiter sollen die Abgasvorschriften für Arbeitsmaschinen, Traktoren und gewisse Fahrzeuge mit begrenzter Höchstgeschwindigkeit um eine neue, strengere Abgasstufe der EU erweitert werden. Damit werden für diese Fahrzeuge ähnlich strenge Grenzwerte eingeführt wie bei den Lastwagen.
Die Vernehmlassung dauert bis am 25. April 2018.
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