Sozialversicherungen | Falsche Angaben zu Kompetenzen des Nachrichtendienstes
Abstimmungsbüchlein enthält einen weiteren Fehler
Im Abstimmungsbüchlein ist ein weiterer Fehler aufgetaucht. Dieser betrifft erneut die Sozialdetektive. Die Erläuterungen des Bundesrats zur Abstimmung vom 25. November enthalten falsche Angaben zu den Kompetenzen des Nachrichtendienstes.
In einer Tabelle werden die Überwachungsmöglichkeiten von Sozialdetektiven mit jenen von Polizei und Nachrichtendienst verglichen. In der Bildlegende steht zu den Aufgaben: "Nachrichtendienst: Terrorismus und gewalttätigen Extremismus bekämpfen." Das ist unzutreffend: Der Nachrichtendienst des Bundes darf bei gewalttätigem Extremismus keine genehmigungspflichtigen Überwachungsmassnahmen einsetzen.
In einem Brief an den Bundesrat verlangt die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK) eine Stellungnahme dazu. Die Bundeskanzlei bestätigte am Freitag einen Bericht der Zeitungen "Bund" und "Tages-Anzeiger".
Der Bundesrat werde den Brief in der von der GPK gesetzten Frist beantworten, heisst es in der Mitteilung. Diese läuft bis am 21. November. Der Bundesrat wird auch entscheiden müssen, ob er die elektronische Fassung der Abstimmungserläuterungen korrigiert.
Diese musste schon einmal berichtigt werden. Damals ging es um falsche Zahlen zu den Verdachtsfällen bei der IV und zur Zahl der durchgeführten Observationen. Das gedruckte Abstimmungsbüchlein kann nicht mehr korrigiert werden.
Um das Qualitätsmanagement bei den Erläuterungen und den damit verbundenen Entscheidungsgrundlagen weiter zu verbessern, hat Bundeskanzler Walter Thurnherr eine Arbeitsgruppe eingesetzt, wie die Bundeskanzlei schreibt.
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