Tierschutz | Bündner Ziegenhalter zeigte kein Interesse für seine Tiere
Ziegen im Simplongebiet mussten erlegt werden
Im Laggintal sind im September fünf Ziegen von einem Ziegenhalter aus dem Kanton Graubünden nicht wieder abgealpt worden. Um den verwilderten Tieren einen qualvollen Hungertod im Hochgebirge zu ersparen, wurden sie am vergangenen Samstag abgeschossen.
Der Walliser Kantonstierarzt Eric Kirchmeier bestätigt die Abschussanordnung seitens des kantonalen Veterinäramtes gegenüber dem «Walliser Boten». Er betont aber gleichzeitig: «Der Abschuss der Ziegen im Laggintal war unter Berücksichtigung der Bedingungen die letzte Option.»
Nachdem in den vergangenen Tagen sämtliche Massnahmen fehlschlugen, die fünf Tiere der Rasse Bündner Strahlenziegen ins Tal zurückzuholen, wurde der Abschuss mit Blick auf die widrigen Witterungsverhältnisse im Hochgebirge unumgänglich. «Damit sollte letztendlich verhindert werden, dass die Ziegen einen leidvollen Tod sterben.»
Ziegenhalter zeigt sich herzlos
Sowohl das Veterinäramt als auch die Gemeinde Gondo und der Tierschutzverein Oberwallis haben in den letzten zwei Wochen erfolglos versucht, den Bündner Ziegenbesitzer zu kontaktieren. «Ist ein Halter nicht in der Lage, seine Tiere nach der Sömmerung abzualpen», erklärt Kirchmeier die Kompetenzen, «werden diese schliesslich als sogenannte Findeltiere angesehen und fallen gemäss kantonalem Tierschutzgesetz in die Zuständigkeit der betroffenen Gemeinde.» Er stellt weiter klar: «Für das Leid der zurückgelassenen Ziegen und deren Abschuss ist letztendlich niemand anderes verantwortlich als der Ziegenhalter.»
In dieselbe Kerbe schlägt auch Rolf Gruber, Stellenleiter Landwirtschaft Gondo-Zwischbergen, der von der Gemeinde aufgeboten wurde, um den inzwischen verwilderten Tieren in den Bergen habhaft zu werden. Wiederholt hielt Gruber im Gebiet Ausschau nach der kleinen Ziegenherde. «Der Tierbesitzer ist von Mitte Oktober an mehrfach auf den Missstand aufmerksam gemacht worden, zudem wurde ihm ein Ultimatum gestellt. Nichts ist geschehen», ärgert sich Gruber, der Mitte November letztmals in persönlichem Kontakt mit dem Halter stand.
«Der Besitzer hat auch die Unterstützung von freiwilligen Helfern bei der Nachsuche in den Wind geschlagen.» Rund eineinhalb Monate, so Gruber weiter, habe der Halter Zeit gehabt, die leidige Angelegenheit zu bereinigen. «Schlussendlich hat der Ziegenbauer verlauten lassen, dass er von den Tieren nichts mehr wissen will, sodass das Veterinäramt eingeschaltet werden musste.»
Jegliche Lockversuche scheiterten
Nachdem am vergangenen Donnerstag ein Versuch, die Tiere einzufangen, wiederum fehlschlug, wurde der für die Region zuständige Wildhüter eingesetzt, der sich am letzten Samstag unter misslichen Wetterbedingungen mit vier Begleitern erneut in das Laggintal aufmachte, um die Tiere mit Brot und Kraftfutter anzulocken. Diese hätten jedoch sofort die Flucht ergriffen, sodass ein Einfangen, trotz der Anwesenheit eines erfahrenen Ziegenhalters, aussichtslos war. Während mehrerer Stunden, so hält die Wildhut gegenüber dem «Walliser Boten» fest, sei man den Ziegen in unwegsamem Gelände nachgestiegen, sodass schlussendlich nur noch ein Abschuss der zwei ausgewachsenen Ziegen und der drei rund einjährigen Geissen infrage gekommen sei.
Konsequenzen für Besitzer
Gegen den Geissenbesitzer würden seitens des Veterinäramtes Massnahmen ergriffen, so Eric Kirchmeier. Über die Konsequenzen, welche der fehlbare Halter zu erwarten hat, will sich der Kantonstierarzt im Hinblick auf das laufende Verfahren noch nicht im Detail äussern. «Wir werden im Rahmen unserer Möglichkeiten jedoch weitere Abklärungen treffen und entsprechende Schritte einleiten, die bis hin zu einem Tierhalteverbot reichen können.» Auch strafrechtliche Massnahmen können gemäss Kirchmeier in Erwägung gezogen werden
Derweil bedauert der Tierschutzverein Oberwallis die Ereignisse im Laggintal. «Dass die Ziegen trotz des betriebenen Aufwandes schlussendlich geschossen werden mussten, ist tragisch», sagt Vizepräsident Martin Meul.
Perrine AndereggenNorbert Zengaffinen
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